Coronakrise

Nehammer bleibt bei seinem Hilfs-"Angebot" an Wien

Innenminister Karl Nehammer
Innenminister Karl Nehammer APA/HELMUT FOHRINGER
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Das Innenministerium ist bereit, Wien beim Contact Tracing zu unterstützen.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat am Dienstagabend noch einmal sein "Angebot" an die Stadt Wien erneuert, Contact Tracing mit Hilfe der Polizei durchzuführen, um Infektionsketten zu durchbrechen. "Mein Angebot steht", sagte er in der ORF-"ZiB2".

Da 60 Prozent der Neuinfektionen in Wien passieren, brauche es "einen Wellenbrecher", damit eine zweite Welle "uns nicht wieder die Normalität nimmt". Die Gefährlichkeit des Virus sei noch nicht vorbei, hatte Nehammer am Dienstag bei einer Pressekonfenz besagt und damit für Aufregung gesorgt. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) forderte daraufhin einen Ordnungsruf von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ein. Man werde sich diesen Umgang nicht gefallen lassen, so der Stadtchef. Die in den vergangenen Tagen verwendete Terminologie sei aus Wiener Sicht nicht nachvollziehbar. "Wenn die selbst ernannte Flex des Bundeskanzlers davon spricht, er muss Wien vor einem Tsunami bewahren oder er möchte jetzt einen Wellenbrecher vor Wien errichten, frage ich mich: Aufgrund welcher Indizien, aufgrund welcher Zahlen wird eine solche Terminologie verwendet?", zeigte sich Ludwig verärgert.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) versuchte zu vermitteln: Er lädt das Innenministerium zur nächsten gemeinsamen Arbeitssitzung zum Infektions-Cluster Wien/Niederösterreich ein. "Aus meiner Sicht ist die Bekämpfung der Krise weiterhin vielfach wichtiger als Parteipolitik", appellierte Anschober an die Streitparteien, ohne diese konkret zu nennen.

„Nach bestem Wissen und Gewissen"

Vorwürfe, er hätte während der Coronakrise zu den Ausgangsregeln die Unwahrheit gesagt, wies Nehammer in der ORF-"ZiB2“ zurück. Nehammer wurde von ZiB2-Moderator Armin Wolf damit konfrontiert, dass laut einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich auch im strengen Corona-Lockdown Privatbesuche nicht untersagt gewesen waren - was gegen die vom Innenminister und auch anderen Ministern immer wieder getätigten Aussagen betreffend der damaligen Ausgangsregeln steht. Das Gericht hatte im Mai eine im März wegen eines Privatbesuches verhängte 600 Euro-Strafe aufgehoben.

Nehammer hatten über Wochen hinweg stets davon gesprochen, dass es nur vier Gründe gebe, um während der Ausgangsbeschränkungen das Haus zu verlassen: Um zur Arbeit zu gehen, um Dinge des täglichen Bedarfs zu besorgen, um sich um Menschen zu kümmern, die Hilfe brauchen oder um rauszugehen (für Spaziergänge oder Sport). Dies sei die "gemeinsame Rechtsauslegung" gewesen, betonte Nehammer.

Dass er und seine Ministerkollegen damit über Wochen die Unwahrheit gesagt hätten, wies Nehammer zurück: Er - und auch der Gesundheitsminister - hätten "nach bestem Wissen und Gewissen die Menschen informiert". "Wenn ein Gericht zu einer anderen Auslegung (der Verordnung, Anm.) kommt, ist das zur Kenntnis zu nehmen. Österreich ist ein Rechtsstaat. Aber ich verwahre mich, das man sagt, dass es Aussagen wider besseren Wissens gegeben hat."

(APA)

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