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Kein Schlussplädoyer: Ist Ramprecht-Urteil gültig?

Former Austrian finance ministry employee Ramprecht sits in a courtroom in Vienna
(c) Reuters (Lisi Niesner)
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Gestern wurde Michael Ramprecht, der frühere Mitarbeiter von Ex-Finanzminister Grasser, wegen Übler Nachrede verurteilt. Nun will sein Anwalt das Urteil aufheben lassen. Es liege ein Verfahrensfehler vor.

Am Donnerstag wurde Michael Ramprecht, der frühere Mitarbeiter von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, wegen Übler Nachrede Grassers zu einer bedingten Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Grasser hatte geklagt, weil Ramprecht behauptet, die Buwog-Privatisierung wäre ein "abgekartetes Spiel" gewesen. Dass Grasser die Buwog-Privatisierung beeinflusst haben soll, sei nicht erwiesen, es gebe nur Spekulationen aufgrund vager Indizien, führte Richter Gerald Wagner nach der Verhandlung aus.

Ramprecht hielt kein Schlussplädoyer

Ramprechts Anwalt Michael Pilz kündigte daraufhin volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Am Freitag gab der Anwalt zudem bekannt, im Medienverfahren Nichtigkeitsbeschwerde zu erheben. Er will damit das erstinstanzliche Urteil gegen Ramprecht - bedingte Geldstrafe von 3600 Euro - wegen eines Verfahrensfehlers aufheben lassen. Sein Mandant habe kein Schlussplädoyer halten können, dies sei aber zwingend so vorgesehen.

Indes mahlen im Buwog-Skandal die Mühlen der Justiz weiter: Nur einen Tag nach dem Urteil im Medienverfahren wird Ramprecht heute von der Staatsanwaltschaft einvernommen. Ramprecht wird seit kurzem bei den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech ebenfalls als Verdächtiger geführt. In seiner Einvernahme könnte er der Staatsanwaltschaft als "Kronzeuge" dienen, erläuterte sein Anwalt Michael Pilz.

Grasser wurde noch nicht einvernommen

Ramprecht werde voll kooperieren und dem Staatsanwalt schildern, wie Grasser die Entscheidung über die Investmentbank für die Buwog-Privatisierung zugunsten von Lehman Brothers umgedreht habe, sagte Pilz. Während Ramprecht, erst seit rund zwei Wochen Buwog-Verdächtiger, bereits eine Hausdurchsuchung hatte und heute einvernommen wird, gab es keine derartigen Ermittlungsschritte gegen Grasser.

Dies verwundert den Anwalt: Der Vorwurf gegen Ramprecht könne ja nur auf Beitragstäterschaft zur Untreue, begangen von Grasser, lauten. Ramprecht habe aber nur die Wünsche des Ministers ungesetzt. Warum bei Grasser bisher weder Hausdurchsuchung noch Einvernahme stattgefunden haben, versteht Pilz nicht.

(APA)