Waffenpolizeiliche Überprüfung

Waffenbesitz: Offizier im Pyjama verlor Verlässlichkeit

Hätten der Offizier und seine Frau sich für die Kontrolle umkleiden wollen, so hätten sie das artikulieren müssen.
Hätten der Offizier und seine Frau sich für die Kontrolle umkleiden wollen, so hätten sie das artikulieren müssen.(c) Feature: Getty Images
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Ein Oberstarzt des Bundesheeres besaß privat erlaubterweise zwölf Waffen. Bis die Polizei überraschend nachschauen kam und er diese kurzerhand wegschickte.

Wien. „Jetzt wird keine Überprüfung gemacht.“ Widerspruch war nicht erwünscht und auch nicht möglich, als eines Abends im Herbst 2016 zwei Exekutivbeamte des örtlichen Polizeikommandos genau zum Zweck einer Überprüfung bei jenem Herrn eingetroffen waren, der so sprach. Gegenstand der Kontrolle sollte die für den Besitz von Waffen erforderliche Verlässlichkeit sein. Der Mann sollte zwar mit seiner Aussage recht behalten, nicht aber im Verfahren, das dieser folgte.

Der Arzt und Bundesheeroffizier besaß zwei halbautomatische Gewehre und zehn Faustfeuerwaffen, seine Frau drei weitere von der kürzeren der beiden Sorten. Er und sie verfügten über die nötigen Waffenbesitzkarten; nun stand eine routinemäßige Überprüfung der sicheren Verwahrung der Waffen an. Nachdem ein erster Versuch bei der Frau daran gescheitert war, dass sie nicht zu Hause gewesen war, kamen ein oder zwei Tage später zwei uniformierte Polizisten mit der Absicht, beide zu kontrollieren. Die Beamten läuteten vergeblich an der Tür; weil aber im Haus Licht brannte – es war 19.30 Uhr und längst dunkel –, klopften sie auch noch ans Fenster bei der Terrassentür.

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