Auch Gäste eines Restaurants können bei Verstoß gegen die Corona-Regeln belangt werden. Einer behördlichen Verfolgung des Staatsoberhaupts müsste aber die Bundesversammlung zustimmen.
Erneut gibt es Aufregung um den möglichen Bruch der Coronaregeln durch einen Politiker. Diesmal geht es um Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der nach der Sperrstunde mit seiner Frau im Gastgarten eines italienischen Lokals in Wien gesichtet wurde. Aber könnte sich das Staatsoberhaupt strafbar gemacht haben?
Laut der Verordnung darf der Gastwirt den Kunden nur zwischen sechs und 23 Uhr „das Betreten“ des Lokals erlauben. Im Zusammenhang mit den Covid-Gesetzen müsse man diese Bestimmung aber so lesen, dass sich auch Kunden strafbar machen können, erklärt Karl Stöger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Graz. Und der Begriff „Betreten“ bedeute auch, dass man das Lokal nach der Sperrstunde verlassen müsse, sagt der Jurist zur „Presse“.