Abgasbetrug

VW muss manipulierte Autos zurücknehmen: Urteil mit Folgen für Österreich

(c) APA/AFP/INA FASSBENDER (INA FASSBENDER)
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Wer einen Diesel-VW besitzt, dessen Abgasnachbehandlung manipuliert wurde, kann sein Auto mit einem Abschlag für die gefahrenen Kilometer zurückgeben. Dieses Urteil des deutschen Bundesgerichts hat auch für Österreicher Folgen.

Wien/Wolfsburg. In den USA reagierte VW schnell: Nur sieben Monate, nachdem der deutsche Autobauer im September 2015 zugegeben hatte, die Abgasnachbehandlung von Millionen von Dieselautos manipuliert zu haben, erhielten die 480.000 Betroffene ein lukratives Angebot: VW kaufte ihre Dieselautos zurück.

In Europa dagegen wehrte sich der Autobauern gegen einen Rückkauf oder eine Entschädigung. Das Argument: Die Autos könnten nach einem Software-Update bzw. einem kleinen Umbau weiterhin verwendet werden. Es sei also kein Schaden entstanden.

Am Montag hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) dieser Argumentation widersprochen. Das oberste Zivilgericht befand, dass das Verhalten von VW als „sittenwidrig“ zu qualifizieren sei, der Konzern habe durch „bewusste Täuschung“ Autos mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht. Das Vorgehen verstoße gegen „die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr“. Ein Käufer kann daher sein Auto an VW zurückgeben. Auch für Österreicher ist damit der Weg geebnet, in Deutschland erfolgreich gegen VW vor Gericht zu ziehen.

Worum ging es im konkreten Fall?

Herbert Gilbert, dessen Familie „seit 50 Jahren VW fährt“, wie er sagt, hatte sich 2014 einen gebrauchten Sharan 2.0 TDI um 31.490 Euro gekauft. Weil er sich wegen der unzulässigen Abschaltung der Abgasreinigung betrogen fühlte, wollte er sein Auto zurückgeben. Er klagte VW auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Das Landgericht Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz wies die Klage im Oktober 2018 zurück. Das Oberlandesgericht Koblenz befand dagegen im Juni 2019, dass VW das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen muss. VW berief, das Verfahren landete vor dem Bundesgericht.

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