Pensionssicherungsbeiträge von Wiener Beamten sind für die Verfassungsrichter gerechtfertigt.
Wien (red.). Wiener Beamte, die sich mit einer Beschwerde gegen einen Teil der Anfang 2005 in Kraft getretenen Pensionsreform an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt hatten, erteilte dieser jetzt eine Abfuhr. Denn extra Pensionssicherungsbeiträge für pensionierte Wiener Beamte mit höheren Ruhegenüssen, sogenannte Solidarbeiträge, seien verfassungskonform. Es liege im "politischen Gestaltungsraum" des Gesetzgebers auch einmal geschaffene Rechtspositionen zu Lasten der Betroffenen zu verändern, wenn die Eingriffe sachlich gerechtfertigt seien, dies sei hier der Fall.
Eine Berufung auf den Vertrauensschutz sei unzulässig, denn ein Eingriff in erworbene Pensionsansprüche sei erst dann aus Sicht des Vertrauensschutzes oder des Gleichheitssatzes unzulässig, wenn dieser "plötzlich und intensiv in erworbene Rechtspositionen eingreift".
Bundesbeamte zahlen im Ruhestand auch einen Pensionssicherungsbeitrag. Die SPÖ hatte verlangt, diesen Solidarbeitrag für hohe Pensionen auf zehn Prozent anzuheben, was aber am Widerstand der ÖVP scheiterte.