Kompetenzstreit

Neuer Gerichtshof: Kritik an Weber-Vorschlag

Der große Verhandlungssaal des EuGH in Luxemburg.
Der große Verhandlungssaal des EuGH in Luxemburg.(c) Die Presse/Benedikt Kommenda
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Der EVP-Chef ist für eine Streitschlichtung zwischen EuGH und nationalen Gerichten. EU-Experte Obwexer ist dagegen.

Im Streit zwischen Deutschland und der EU wegen des umstrittenen Urteils des deutschen Verfassungsgerichtes zur Europäischen Zentralbank (EZB) hat jetzt der Chef der EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber, neue Ideen eingebracht. Weber schlug vor, ein Streitschlichtungsverfahren zwischen dem EuGH und nationalen Gerichtshöfen einzuführen sowie „langfristig“ einen Kompetenzgerichtshof einzurichten.

Der Innsbrucker Experte für EU-Recht, Walter Obwexer, hält nur wenig von diesen Ideen. „Ich halte den Vorschlag von Manfred Weber, ein Streitschlichtungsverfahren einzuführen, unionsrechtlich nicht für zielführend“, sagt er zur „Presse“.

Zum einen würde es die klare Zuständigkeitsverteilung zwischen den Gerichten verwässern, zum anderen das bereits bestehende Verfahren der Zusammenarbeit zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten – konkret das Vorabentscheidungsverfahren – unterlaufen, meint Obwexer.
Mit dem EZB-Urteil hat sich Karlsruhe erstmals gegen ein Urteil des EuGH gestellt. Die EU-Kommission prüft daher, ob es ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten soll. Aus diesem Grund hat Weber nun im ZDF ein Streitschlichtungsverfahren angeregt. „Es gab Applaus aus Polen, es gab Applaus aus Ungarn. Die politische Wirkung des Urteils ist leider Gottes für die Rechtsgemeinschaft Europas ein großer Schaden,“ begründete Weber seinen Vorschlag.

Obwexer: „Zuständigkeiten klar verteilt"

Obwexer ist dagegen der Meinung, dass es ein derartiges Streitschlichtungsverfahren gar nicht brauche. „Die Zuständigkeiten zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten sind nämlich klar verteilt: der EuGH entscheidet abschließend über die Auslegung von Unionsrecht und ausschließlich über die Gültigkeit von sekundärem Unionsrecht.“

An diese Zuständigkeitsverteilung müssten sich die Höchstgerichte der Mitgliedsstaaten ganz einfach halten, dann gäbe es auch keine zu schlichtenden Konflikt, so der Innsbrucker Experte.

Weber ging aber noch einen Schritt weiter und dachte „langfristig“ daran, einen eigenständigen Kompetenzgerichtshof für die EU zu errichten. Dieser solle aus nationalen Verfassungsrichtern zusammengesetzt sein, die dann künftig über die Zuständigkeit entscheiden, sagt Weber. Obwexer sieht auch diese Idee kritisch: Der Vorschlag würde unter anderem zwangsläufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten mit dem EuGH führen.

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