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Comeback-Bonus: Regierung bessert bei Härtefallfonds nach

Geschlossene Marktstände während des Corona-"Lockdown" in Wien.
Geschlossene Marktstände während des Corona-"Lockdown" in Wien. (c) Clemens Fabry/Die Presse
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Der Betrachtungszeitraum wird erneut ausgeweitet, ein "Comeback-Bonus" von 500 Euro pro Monat eingeführt. Bei Minimalbeträgen wird der Mindestförderbetrag auf 500 Euro aufgestockt.

Die Kritik am türkis-grünen Härtefallfonds - Stichwort bürokratischer Aufwand, langsame und wenn, niedrige finanzielle Hilfen für die Ansuchenden - hat die Regierung zu neuerlichen Nachbesserungen veranlasst. Konkret sollen zumindest 500 Euro ausbezahlt,  ein „Comeback-Bonus“ eingeführt sowie der Betrachtungszeitraum einmal mehr verlängert werden, wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Finanzminisinter Gernot Blümel, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer am Mittwoch bekanntgaben.

Der Härtefallfonds werde nicht nur korrigiert, sondern völlig umgekrempelt, sagte Kogler im Pressefoyer nach dem Ministerrat:

  • Konkret soll der Antragszeitraum ausgeweitet werden. Bisher lag der Betrachtungszeitraum bei sechs Monaten, innerhalb derer drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden konnten. Dieser Zeitraum wird nun auf neun Monate erweitert, binnen derer sechs beliebige Monate gewählt werden. Die Anträge können im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember monatsweise gestellt werden.

  • Weiters werden künftig in jedem Fall mindestens 500 Euro pro Monat ausbezahlt, bisher handelte es sich im Einzelfall um weitaus geringere Beträge.

  • Zum Dritten soll ein sogenannter„Comeback-Bonus“ in der Höhe von ebenfalls jeweils 500 Euro pro Monat eingeführt werden (insgesamt maximal 3000 Euro pro Antragsteller). Der Bonus soll für alle Personen gelten, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten. Ist ein Antrag bereits abgeschlossen, werde der Bonus automatisch ausgezahlt. Dies solle „im Laufe der nächsten Woche" passieren, kündigte Mahrer an.

Gerechnet auf die sechs Monate ergebe sich daraus ein Betrag von 1000 Euro pro Monat, den jeder kleine Unternehmer an Ersatz für das verlorene Unternehmereinkommen mindestens erhält, so die Minister. Die oberste Auszahlungsgrenze beträgt 2500 Euro pro Monat - in Summe lassen sich also 15.000 Euro erreichen.

„Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht", argumentierte Blümel die Nachbesserungen. Und rechnete vor: Bisher hätten 167.000 Personen einen Antrag eingebracht, 201 Millionen Euro seien ausbezahlt worden. Durchschnittlich hätten die Unternehmer bisher 1205 Euro pro Monat erhalten. „Diese Modelle sind wesentlich treffsicherer und großzügiger", ergänzte Kogler. „Das ist auch im europäischen Vergleich in dieser Höhe wohl einmalig.“ 

„Neustartbonus“ für den Tourismus

Auch im Tourismusbereich wird es Änderungen geben, kündigten zuvor Arbeitsministerin Christine Aschbacher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) an. Der Name dazu: einen „Neustartbonus“ soll es geben.

Dieser soll so ausgestaltet sein, dass Arbeitgeber künftig vom Arbeitsmarktservice finanziell unterstützt werden, damit sie Personal in Teilzeit anstellen können. Die Arbeitskräfte wiederum sollen etwa 80 Prozent ihres zuletzt erhaltenen Lohns bekommen. Damit, so die Hoffnung der Ministerinnen, könnten rund 15.000 Menschen in Beschäftigung geholt werden. Als Startzeitpunkt gaben Aschbacher und Köstinger Mitte Juni an.

Das Geld für den „Neustartbonus“ stellt das Arbeitsministerium zur Verfügung. Auch weitere Lockerungen der Einschränkungen plant die Regierung derzeit für die Gastronomie. Davon betroffen sollen auch private Veranstaltungen mit Personengruppen bei Hochzeits- und Geburtstagsfeiern sein, bestätigte Köstinger.

(hell)

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