Höchstgericht

Regierung äußert sich gegenüber VfGH erstmals zu Coronagesetzen

Karoline Edtstadler
Karoline Edtstadler Die Presse/Clemens Fabry
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Mit der Stellungnahme wurde Europaministerin Karoline Edtstadler betraut. Hintergrund sind Beschwerden bezüglich der Verordnungsermächtigung und des Epidemiegesetzes.

Die Regierung hat erstmals beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Stellungnahmen zu dort anhängigen Verfahren über die Coronagesetze abgegeben. Aus dem Protokoll des Ministerrats vom Mittwoch geht hervor, dass das Ressort für EU und Verfassung von Karoline Edtstadler (ÖVP) damit betraut war. Inhaltlich geht es in den betroffenen zwei Fällen um das erste Covid-19-Maßnahmengesetz.

Darin wurde Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Mitte März ermächtigt, für Betriebsstätten sowie für bestimmte Orte per Verordnung Betretungsverbote zu erlassen, "soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist". Anschober machte davon nach dem Nationalratsbeschluss vom 15. März auch gleich Gebrauch, verordnete allerdings, dass der gesamte öffentliche Raum nicht betreten werden dürfe - von wenigen Ausnahmen abgesehen.

Vorgehen juristisch umstritten

Außerdem wurde in dem Gesetz die Geltung des Epidemiegesetzes von 1950 ausgeschlossen. Wäre dieses während des Corona-Lockdown in Kraft gewesen, hätten Unternehmen Anspruch auf den Ersatz des vollen Verdienstentgangs aufgrund der behördlich angeordneten Geschäftsschließungen gehabt. In beiden Fällen ist das Vorgehen der Regierung juristisch umstritten, was zu zahlreichen Beschwerden beim VfGH führte.

Ein Sprecher von Ministerin Edtstadler teilte mit, dass es vonseiten der Regierung keinen Kommentar zu Inhalten der Stellungnahmen geben werde. Da es um laufende Verfahren gehe, seien diese vertraulich. Der VfGH hat in Dutzenden Fällen betreffend die verschiedenen Corona-Regelungen die Arbeit aufgenommen und die Regierung sowie mitunter auch Gesundheitsminister und Bezirkshauptmannschaften um Stellungnahmen ersucht. Frühestens könnte das Höchstgericht in seiner am 8 Juni beginnenden nächsten Session erste Entscheidungen treffen.

(APA)

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