Gastronomie

Sind Pächter jetzt vom Zins befreit?

CORONAVIRUS: WIEN -  WIEDEREROeFFNUNG GASTRONOMIE
CORONAVIRUS: WIEN - WIEDEREROeFFNUNG GASTRONOMIEAPA/GEORG HOCHMUTH
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Gewinne zu machen, bleibt für viele Gastro-Betriebe in nächster Zeit illusorisch. Für Unternehmenspächter könnte da ein altes OGH-Gutachten ungeahnte Bedeutung erlangen.

Dass die Gastronomie seit Anfang Mai wieder geöffnet haben darf, ließ die Branche und ihre Kunden aufatmen. Einschränkungen und Umsatzverluste gibt es aber weiterhin, und die wirtschaftlichen Folgen des wochenlangen Lockdown lassen sich nicht mehr ungeschehen machen.

Für viele Betriebe stellt sich daher die Frage nach dem finanziellen Überleben. Denn auch der Fixkostenzuschuss, der seit 20. Mai in mehreren Tranchen beantragt werden kann, deckt die Umsatzausfälle nur zum Teil. Außerdem ist unklar, was die in der Richtlinie verankerte „Schadensminderungspflicht“ konkret bedeutet – besonders beim Miet- oder Pachtzins, den viele Betreiber zahlen müssen.

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