Bregenzer Bezirkshauptmann haftet nicht für Wiederholung der Bundespräsidenten-Wahl

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Der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech wurde von der Republik auf 36.000 Euro Schadenersatz geklagt, nachdem Wahlkuverts zu früh geöffnet worden waren.

Der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech haftet nicht für die Wahlwiederholung der Bundespräsidentenstichwahl. Zech wurde von der Republik auf 36.000 Euro Schadenersatz geklagt, weil die Wahl 2016 wiederholt werden musste, nachdem Wahlkuverts zu früh geöffnet worden waren. In einem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch entschied die Richterin nun, dass die Klage abgewiesen wird.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig, erklärte Gerichtssprecher Norbert Stütler am Donnerstag.

Das Wahlgesetz sei da, um Schutz und Sicherung des Wählerwillens zu garantieren und nicht, um der Republik die durch die Wahlwiederholung entstandenen Mehrkosten zu ersetzen, so die Begründung für das Urteil. Gegen die Entscheidung kann am Oberlandesgericht Innsbruck Berufung eingelegt werden.

Die Republik forderte von dem Bregenzer Bezirkshauptmann und weiteren Behördenmitarbeitern für die Fehler, die zur Wahlwiederholung führten, einen Teil der Neuwahl-Kosten zurück. Für einen früheren Vorarlberger Bezirkshauptmann-Stellvertreter bezahlte seine Versicherung. Bezirkshauptmann Zech war allerdings nicht versichert und sollte die verlangten 36.000 Euro selbst bezahlen, was er verweigerte. Zuvor war ein Vergleich der Parteien am Landesgericht Feldkirch trotz eines entsprechenden Appells der Richterin gescheitert. Zech hatte nach der Verhandlung im November 2019 erklärt, das Vorgehen des Bundes sei "nicht nachvollziehbar und unverständlich". Er und seine Mitarbeiter hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

(APA)

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