Abkehr vom Mund-Nasen-Schutz

Langsam fallen die Masken

Die Bundesregierung wil am Freitag neue Lockerungen präsentieren. Die Mundschutz-Pflicht für Gäste in Lokalen könnte damit fallen.
Die Bundesregierung wil am Freitag neue Lockerungen präsentieren. Die Mundschutz-Pflicht für Gäste in Lokalen könnte damit fallen.(c) REUTERS (LISI NIESNER)
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Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) will am Freitag weitere Lockerungen verkünden. Als wahrscheinlich gilt die schrittweise Abkehr vom Mundschutz, die auch die Bundesländer fordern.

Mit der neuen „Lockerungs-Verordnung“ hat das Gesundheitsministerium am Mittwoch, teils überraschend, zahlreiche Pandemie-Maßnahmen zurückgenommen. Ein umstrittenes Feld bleibt jedoch vorerst unverändert: Nämlich jenes, das sich zwischen den Ohren der Österreicher auftut. Die Mundschutz-Pflicht gilt in vielen Bereichen nach wie vor.

Zwar wurde diese von Opposition und Wirtschaft zuletzt immer lauter in Zweifel gezogen, Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) aber hielt bisher an ihr fest. Die neue Verordnung, die ab Freitag gilt, hebt die Maskenpflicht zwar im Freien, etwa auf Ausflugsschiffen, auf. Beim Betreten von Lokalen, im Gesundheitsbereich oder in Geschäften muss aber weiter ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Doch anders als etwa im Nachbarland Bayern, wo Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag in einer TV-Sendung die Maskenpflicht weiterhin für unabdingbar erklärte, könnte sich deren Bedeutung für die Österreicher am Freitag ändern.

Nachdem Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bereits Anfang der Woche weitere Lockerungen in der jetzigen „Phase der Eigenverantwortung“ in Aussicht stellte, will er diese bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag verkünden. Den ganzen Donnerstag fanden dazu Besprechungen im Kanzleramt statt, in der das Lockerungspaket festgezurrt werden soll. Details waren bis zuletzt jedoch keine in Erfahrung zu bringen. Aus Regierungskreisen hieß es bis dato lediglich, dass die Maskenpflicht künftig nur mehr dort gelten solle, wo sie „unbedingt notwendig“ sei – etwa überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Lockerung für Gastronomie?

Anschober hatte in den vergangenen Tagen immer wieder die Beibehaltung und Sinnhaftigkeit der Masken betont. Doch dem Vernehmen nach soll es die Pflicht zur Gesichtsbedeckung für Gäste künftig etwa beim Betreten von Lokalen – oder im Lokal –, nicht mehr geben. Bleiben soll die Maskenpflicht jedoch für Kellner. Damit scheint die Bundesregierung, zumindest teilweise, die Forderungen zahlreicher Gastronomen nach einer generellen Aufhebung der Mundschutz-Pflicht für Personal und Gäste zu erhören, die die Stimmung in den Betrieben (und folglich den dortigen Konsum) heben soll.

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