Kommt es am Haus oder im Garten durch starken Wind zu Schäden, hilft meist die Sturmversicherung. Wofür und wann sie tatsächlich haftet, und was bei Abschluss und Schadensfall zu beachten ist.
Herabgefallene Dachziegel, lose Bauteile und abgedeckte Häuser – die Stürme, die in der letzten Zeit über Österreich gezogen sind, haben vielerorts eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Angesichts der Schäden stellt sich nun für so manchen Betroffenen die Frage, wer dafür aufkommt. Meist ist dies die Versicherung, haben doch etwa 98 Prozent der Österreicher eine Sturmversicherung abgeschlossen. „Diese ist entweder als Sparte im Rahmen einer Eigenheimversicherung oder im Kombiprodukt Haushaltsversicherung enthalten“, weiß Christian Prantner von der Arbeiterkammer Wien. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Versicherung nicht, sagt Norbert Jagerhofer, Prokurist bei RVM Raiffeisen Versicherungsmakler und selbständiger Versicherungsmakler. „Aber ihr Abschluss ist im Interesse des Hauseigentümers.“
Allerdings: Nicht jeder Schaden, den ein starker Wind verursacht, gilt als Sturmschaden. „Klassische Sturmschäden sind jene, die durch Wind mit einer Geschwindigkeit von über 60 Stundenkilometer verursacht werden“, heißt es dazu bei der Wiener Städtischen Versicherung. Ausschlaggebend für die Klassifizierung sei die Einschätzung der Zentralanstalt für Meteorologie (ZAMG).
Sturmstärke ist entscheidend
Die Versicherungsumfänge hängen von Anbieter und Angebot ab. „Sturmschäden am Gebäude selbst sind üblicherweise in der Eigenheimversicherung oder in der Gebäudeversicherung gedeckt“, sagt Prantner. Schäden oder Folgeschäden, die durch umgestürzte Äste, Bäume, Schornsteine oder Masten an der Wohnungseinrichtung entstehen, seien von der Haushaltsversicherung gedeckt. Dies gelte aber nur für Haushaltsgegenstände, die zum Zeitpunkt des Schadens in einem Gebäude untergebracht waren, das ebenfalls vom Wind beschädigt wurde.