Lockerungen

Keine Maskenpflicht mehr bei Führerschein-Theoriekurs

Fabry
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Auf den Sitzplätzen muss kein Mund-Nasenschutz mehr getragen werden. Abgelaufene Ausbildungen und Führerscheine bleiben mit Nachfrist gültig.

Die Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wirken sich auch auf den Führerschein-Theoriekurs aus. Ab heute, Freitag, fällt beim Theorieunterricht die Pflicht zum Mund-Nasenschutz am Platz sowie für Vortragende. Im Kundenbereich sowie beim Hinein- und Hinausgehen gilt für Schüler weiterhin die Maskenpflicht sowie der Ein-Meter-Abstand.

Darüber informierte der Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Der Ein-Meter-Abstand muss nicht eingehalten werden bei Schulungs- und Prüfungsfahrten, hier sind zwei Personen pro Sitzreihe im Auto erlaubt, sie müssen eine Maske tragen.

Frist für abgelaufene Ausbildungen und Führerscheine

Abgelaufene Ausbildungen bleiben weiterhin mit Nachfrist gültig. Das gilt beispielsweise für die Absolvierung der Mehrphasenausbildung einschließlich ärztlichem Gutachten, wenn diese nach dem 13. März 2020 abgelaufen sind oder nicht rechtzeitig absolviert werden konnten. Die Behörde setzt für diese Fälle eine Nachfrist, in der die fehlenden Schritte nachzuholen sind und abgelaufene Nachweise akzeptiert werden. Die Bewilligungsbescheide für Übungs- und Ausbildungsfahrten, die nach dem 13. März 2020 abgelaufen wären, sind jedenfalls bis 31. Mai 2020 gültig.

Sieben Monate gültig bleiben abgelaufene Lenkberechtigungen. Das betrifft Führerscheine, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. August 2020 abgelaufen wären, und ergibt sich aus einer diesbezüglichen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates.

(APA )

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