Ab 2. Juni müssen Karl-Heinz Grasser und Co. wieder in den Ring steigen.
Gericht

Das Hochfahren der Causa Buwog

Ab 2. Juni müssen Karl-Heinz Grasser und Co. wieder in den Ring steigen. Dann aber unter Corona-Bedingungen. Die Einhaltung eines fairen Verfahrens wird zur Herausforderung.

Wien. Während des Lockdown stand auch die Justiz praktisch still. Nur ganz wenige unaufschiebbare Verhandlungen wurden eilig erledigt. Dann kam die Phase der Videokonferenzen. Angeklagte, die in U-Haft waren, erschienen auf einem im Gerichtssaal platzierten Monitor – nicht mehr persönlich. Mittlerweile kommen wieder mehr Menschen zu Gericht – ab Dienstag (2. Juni) auch die Angeklagten des Buwog-Prozesses. Dafür musste der Gerichtssaal erneut umgestaltet werden.

Corona-Umbau

Der größte Gerichtssaal des Landes, der denkmalgeschützte Große Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien wurde 2017 (ja, so lange läuft der Korruptionsprozess schon) eigens für die Verhandlung gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 andere Angeklagte umgebaut. Historisches Mobiliar wurde entfernt, neue Tische wurden aufgestellt. Wegen der Coronaregeln musste nun erneut umgestaltet werden.

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