An einem Pkw war eine Durchrostung festgestellt worden, noch ehe die Garantiezeit ablief. Der Hersteller muss trotzdem nicht zahlen: Der Rost dürfte von außen gekommen sein.
Wien. VW hat vorige Woche als Folge der Abgasmanipulation an Dieselmotoren eine schwere Niederlage vor dem deutschen Bundesgerichtshof erlitten. Dagegen nimmt sich ein Sieg vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof geradezu mickrig aus. Gegenstand war hier aber nicht eine „bewusste Täuschung“ von VW-Fahrern, sondern Rost, der sich durch eine Karosserie gefressen hatte. Die Frage war nur, in welcher Richtung.
Der Passat des späteren Klägers war 2008 als Neuwagen auf die Straße gerollt. Der Mann kaufte ihn aber erst fünf Jahre später für einen Verein als Gebrauchtwagen, nach weiteren drei Jahren, also 2016, für sich selbst.