Haftung

OGH zur Alpine-Pleite: Wer anschafft, zahlt

Archivbild 2013.
Archivbild 2013.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Der OGH hat eine umstrittene Frage der Haftung von Konzernmüttern bei Insolvenz eines nachgeordneten Unternehmens geklärt.

Wien. Die Pleiten der Alpine Bau und der übergeordneten Alpine Holding vor sieben Jahren haben eine Reihe von Prozessen rund um die Haftung für Schäden in Höhe hunderter Millionen nach sich gezogen – kein Wunder, war die Alpine doch eines der größten österreichischen Bauunternehmen. In einem dieser Prozesse hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt eine Klarstellung getroffen, welche die spanische Alpine-Mutter FCC teuer zu stehen kommen könnte.

Es geht um Forderungen, die der Masseverwalter der Alpine Holding gegen die FCC erhebt (die FCC gehört ihrerseits der börsenotierten FCC Holding). Der Masseverwalter möchte zwei Kredite in der Gesamthöhe von 186 Millionen Euro zurückholen, die in den Jahren 2011 und 2012 von der Alpine Holding an die Alpine Bau geflossen sind. Damals sei deren Krise schon erkennbar gewesen, und mit der – behaupteten – Weisung, die Darlehen einzuräumen, habe die FCC bloß versucht, das dringend gebotene Nachschießen von Eigenkapital zu vermeiden.

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