U-Ausschuss

Justiz wartet noch immer auf das Ibiza-Video

Justizministerin Alma Zadic
Justizministerin Alma Zadic APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Justizministerin will das Ibiza-Video "so schnell wie möglich" zur Verfügung stellen. Sie wartet aber noch auf Übermittlung durch das Bundeskriminalamt. Der ÖVP-Fraktionschef im U-Ausschuss attackiert indessen die Justiz.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will das derzeit im Bundeskriminalamt liegende Ibiza-Video "so schnell wie möglich" dem Untersuchungsausschuss übermitteln. Wie Zadic sagt, ist die Justiz aber noch nicht im Besitz der Aufnahmen. Sie will daher am Dienstag mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sprechen. Der ÖVP-Fraktionschef im U-Ausschuss attackiert indessen die Justiz.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Freitag sowohl das Innen- als auch das Justizministerium schriftlich aufgefordert, das im April beschlagnahmte Ibiza-Video an den Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Das Innenministerium sieht diesbezüglich die Justiz in der Pflicht. Eine Sprecherin Nehammers verwies auf die Verfahrensordnung, laut der das Justizministerium die Unterlagen der Strafverfolgungsbehörden dem Ausschuss vorlegen muss: "Wenn sie von uns wollen, dass wir es weitergeben, machen wir es sofort."

Zadic will daher am Dienstag mit Innenminister Nehammer sprechen. "Es ist mir ein Anliegen, dass dem Untersuchungsausschuss so schnell wie möglich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden", so die Ministerin. Sie verweist allerdings darauf, dass das Bundeskriminalamt das Video bisher nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat und die Justiz daher noch nicht im Besitz der Aufnahmen ist.

Das Justizministerium hat die Kollegen im Innenressort bereits am 29. Jänner per Erlass aufgefordert, alle für den Untersuchungsausschuss relevanten Unterlagen den zuständigen Staatsanwaltschaften zu übermitteln. Weil dies im Fall des Ibiza-Videos noch nicht geschehen ist, drängt die Ministerin das Bundeskriminalamt nun, dies nachzuholen. Dabei müsste das Innenministerium laut Zadic auch prüfen, ob mit der Übermittlung Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Zadic verteidigt Staatsanwaltschaft

Alternativ könnte das Bundeskriminalamt das Video auch in Form eines regulären Ermittlungsberichts an die Staatsanwaltschaft schicken. In diesem Fall müsste die Justiz dann die Frage der Persönlichkeitsrechte bewerten - gemeinsam mit der Frage, ob die Übermittlung des Videos an das Parlament möglicherweise die Ermittlungen gefährden könnte.

Indessen rückte der ÖVP-Fraktionschef im Ausschuss, Wolfgang Gerstl, am Montag aus, um die schon länger im Visier der ÖVP stehende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu attackieren. Gerstl behauptete in einer Aussendung, dass Revierkämpfe zwischen WKStA und Staatsanwaltschaft Wien die Lieferung des Videos ans Parlament verzögert hätten. Inhaltlich erläutert hat Gerstl seinen Vorwurf allerdings nicht.

Zadic nahm die Staatsanwaltschaft diesbezüglich in Schutz: "Ich verstehe nicht, warum die WKStA dafür zuständig sein soll, das Video dem Untersuchungsausschuss vorzulegen. Zuständig ist die Oberstaatsanwaltschaft und das Video ist weder bei der Staatsanwaltschaft Wien noch bei der WKStA."

Die Verfahrensrichterin im Ausschuss, Ilse Huber, rechnet jedenfalls mit einer raschen Übermittlung des Videos an die Abgeordneten, wie sie am Montag im ORF-Radio sagte. Sobotka setze sich für die rasche Lieferung ein. "Dann wird es noch hier aufbereitet und dann müsste die Einsicht möglich sein", sagte Huber.

Für letzteres wäre laut Tomac allerdings eine Anweisung der Staatsanwaltschaft Wien nötig gewesen, die bisher aber nicht erfolgt sei. Der Generalsekretär im Innenministerium überlegt daher nun, einen "Zwischenbericht" mit dem Rohmaterial des Videos vorzulegen, um der Justiz die Weiterleitung ans Parlament zu ermöglichen. Mit welcher Geheimhaltungsstufe das Material ans Parlament gehen soll, will Tomac nicht sagen: "Ich will keine Empfehlung aussprechen, das muss die Justiz beurteilen."

Aus dem Innenministerium hieß es am Montag von Generalsekretär Helmut Tomac, man überlege, einen „Zwischenbericht“ anzufertigen, um das Video vorlegen zu können. Die Auswertung des Videomaterials durch das Bundeskriminalamt werde aber zumindest noch eineinhalb Wochen dauern. Dies liege an der schlechten Audioqualität des Videos - und weil Übersetzungsarbeiten nötig seien. Ob es vor Abschluss dieser Arbeiten einen Zwischenbericht geben könne, werde nun geprüft. Sollte es diesen Bericht geben, dann werde er jedenfalls "so schnell wie möglich" erfolgen.

(APA)

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