Selbstständige müssen für den Fall der Arbeitslosigkeit selbst vorsorgen. Es gibt zwar staatliche Modelle, doch die haben ihre Tücken. Und sind entsprechend wenig gefragt.
Wien. So etwas erlebt man nicht alle Tage. Kurz nachdem die Regierung Mitte März die Ausgangsbeschränkungen verkündete, prasselten auf die Unternehmensberaterin Christine Seemann die Absagen ein. Allein von Mitte März bis nach Ostern waren um die 12.000 Euro an Umsätzen perdu. „Die Presse“ hat über die Unternehmerin seit Ausbruch der Krise immer wieder berichtet. Seemann steht stellvertretend für Zigtausende Selbstständige, deren Geschäft über Nacht unfreiwillig stillgelegt war.
Dabei hatten sie vergleichsweise Glück: Die Regierung hat in der Coronapandemie großzügige Hilfspakete aufgelegt. Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe mit bis zu neun Angestellten erhalten für sechs Monate bis zu 12.000 Euro aus dem Härtefallfonds. Dazu gibt es einen „Comeback-Bonus“ in Höhe von 3000 Euro. Brechen einem Selbstständigen in normalen Zeiten die Aufträge weg, schaut er durch die Finger – es sei denn, er hat vorgesorgt.