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Nestle muss fleischlosen "Incredible Burger" umbenennen

FILE PHOTO: A plant based vegetarian burger of Garden Gourmet is pictured during a media presentation at Nestle in Vevey
FILE PHOTO: A plant based vegetarian burger of Garden Gourmet is pictured during a media presentation at Nestle in VeveyREUTERS
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Wegen der Verwechslungsgefahr mit dem US-amerikanischen Produkt „Impossible Burger“ muss Nestle seinen „Incredible Burger“ umbenennen.

Der Schweizer Lebensmittelgigant Nestle hat vor dem Den Haager Bezirksgericht einen Rechtsstreit um die Namensrechte seines fleischlosen „Incredible Burgers" verloren. Der Burger muss nun umbenannt werden, der Fall dürfte aber in eine nächste Runde gehen.

Das Den Haager Gericht befand, Nestle habe den Namen „Incredible Burger" so gewählt, dass das Produkt mit dem „Impossible Burger" des US-Unternehmens Impossible Foods verwechselt werden könne. Dadurch entstehe bei den Konsumenten Verwirrung. Außerdem werde somit die Marktlancierung des Burgers von Impossible Foods in Europa erschwert, wie mehrere Medien am Montag berichteten.

Gentechnisch veränderte Hefe als Geschmacksträger

Das 2011 gegründete Unternehmen Impossible Foods hat seinen Burger 2016 herausgebracht und will ihn künftig auch auf dem europäischen Markt verkaufen. Es wartet allerdings noch auf die Erlaubnis der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden, weil es für den „Impossible Burger" eine gentechnisch veränderte Hefe nutzt, die nach Fleisch schmeckt.

Nestle habe 2018 mit Impossible Foods Verhandlungen aufgenommen, um ein mögliches Lizenzierungsabkommen auszuhandeln. Wie Gerichtsunterlagen zeigen sollen, habe der Schweizer Lebensmittelmulti seinen Burger dann aber lanciert, während diese Verhandlungen noch am Laufen waren. Das habe den Verdacht geweckt, dass Nestle versucht habe, die erfolgreiche Einführung des Konkurrenzprodukts in Europa zu vereiteln.

Das Gericht hat gegen Nestle nun eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. Laut dieser hat der Konzern vier Wochen Zeit, die veganen „Incredible"-Burgerpatties der Marke „Garden Gourmet" aus den Regalen der Einzelhändler zu nehmen. Andernfalls sei das Unternehmen für jedes einzelne seiner zehn in den Fall involvierten Subunternehmen zur Zahlung von 25.000 Euro pro Tag verpflichtet.

„Wir sind der Ansicht, dass jeder in der Lage sein sollte, beschreibende Begriffe wie 'incredible' (dt: unglaublich) zu verwenden, um die Eigenschaften eines Produkts anzupreisen", sagte eine Sprecherin von Nestle zum Urteil. Das letzte Wort ist im Fall noch nicht gesprochen. „Wir werden diese Entscheidung befolgen, aber gleichzeitig Berufung einlegen", hieß es.

In Zukunft „Sensational Burger"

Nestle werde in Kürze eine neue Version des Burgers in Europa vorstellen, sagte die Sprecherin. Künftig soll er „Sensational Burger" heißen. Der neue Name wird laut der Sprecherin auch für alle anderen Produkte verwendet, die zuvor in Europa mit "incredible" beschrieben wurden.

Auch in der Schweiz als Nicht-EU-Land würden diese Änderungen zeitnah umgesetzt. Nestle gehe davon aus, dass keine Waren vernichtet werden müssen.

(APA)

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