Hauptverhandlung

Strengere Regeln für den Grasser-Prozess

 Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser (li) mit Anwalt Manfred Ainedter
Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser (li) mit Anwalt Manfred Ainedter APA/ROLAND SCHLAGER
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Fotografen und Journalisten dürfen die Verhandlung nur mehr von der Galerie aus verfolgen. Der Große Schwurgerichtssaal darf vorab nicht mehr betreten werden.

Der 140. Verhandlungstag im Korruptionsprozess um die Affären Buwog und Terminal Tower hat am Mittwoch anders als bislang üblich begonnen: Der Eintritt in den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht wurde strenger geregelt. War es bisher möglich, diesen schon etwa eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn zu betreten, wurde nun erst mit Aufruf der Strafsache der Zutritt in den denkmalgeschützten Saal gestattet.

Damit reagiert das Gericht auf die gestrigen Beschwerden der Verteidigung des Hauptangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Diese hatte moniert, dass das Gericht wegen vor und nach der Hauptverhandlung eingeschalteter Mikrofone und Kameras einen "Lauschangriff" auf die Angeklagten und ihre Anwälte verübt habe. Richterin Marion Hohenecker hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und einen darauf gestützten Befangenheitsantrag gegen den Richtersenat abgelehnt.

Journalisten und Fotografen auf Galerie geschickt

Auch für die Presse-Fotografen gibt es nun strengere Regeln. So wie seit Dienstag auch die übrigen Journalisten dürfen sie nur mehr auf die Galerie des Großen Schwurgerichtssaals. Außerdem müssen sie nun bereits den Saal verlassen, bevor der Richtersenat eintritt. Zuvor waren hier noch kurz Foto- und Videoaufnahmen erlaubt.

Dass die Journalisten nun seit Dienstag auf der Galerie statt unten im Saal auf den Zuschauerbänken sitzen müssen, wird seitens des Gerichts allerdings nicht mit der Causa "Lauschangriff“ begründet, sondern mit den Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Der Haken dabei: Die Akustik ist auf der Galerie deutlich schlechter. Die Angeklagten und ihre Anwälte wurden ebenfalls einer neuen Sitzordnung mit größeren Abständen unterworfen.

(Doch) keine Zeugenbefragung

Heute, Mittwoch, hätte per Videokonferenz eine Zeugin befragt werden sollen, die ehemals Kanzleikollegin des nunmehr angeklagten Anwalts Gerald Toifl war. Die Zeugin E. war bei einer Wirtschaftskanzlei als Berufsanwärterin zur Wirtschaftstreuhänderin angestellt. Da sie auf Anfrage der Richterin von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machte, wurde sie nicht befragt. Auch die weiteren geladenen Zeugen, die Anwälte Gabriel Lansky, Mario Schmieder, Wolfgang Brandstetter und die Ehefrau des angeklagten Immobilienmaklers Ernst Plech, kamen nicht, weil sie sich der Aussage entschlugen.

(APA/Red.)

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