Verzögerung

Bundesrat: Drei Gesetze in der Warteschleife

Symbolbild: Bundesrat
Symbolbild: Bundesrat(c) Clemens Fabry, Presse
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Das 21. Covid-Gesetz, das Budgetbegleitgesetz und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz schaffen es wegen SPÖ und FPÖ nicht auf die Tagesordnung. Die ÖVP ist empört: Rot-Blau gefährde damit Arbeitsplätze.

Weil Türkis-Grün im Bundesrat keine Mehrheit hat, müssen zwei bereits vom Nationalrat beschlossene Gesetze länger als geplant auf das Inkrafttreten warten. Das 21. Covid-Gesetz (Bilanzbuchhalter) und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (inkl. Sozialversicherungs-Stundung) schafften es mangels der Zustimmung von SPÖ und FPÖ nicht auf die Tagesordnung von Donnerstag. Damit kommt die Bestimmung zum Tragen, dass vom Nationalrat beschlossene Gesetze, die der Bundesrat nicht behandelt, acht Wochen nach der Nationalrats-Zustimmung automatisch kundgemacht werden und somit in Kraft treten.

Das bedeutet, dass die Detailregelungen für die Zusammenlegung der 40 Finanzämter in ein "Finanzamt Österreich" (am 1. Juli) erst am 24. Juli kundgemacht werden können. Die SPÖ hat die noch von der türkis-blauen Regierung angestoßene Zentralisierung der Finanzverwaltung immer schon abgelehnt und kritisiert zudem deren mangelhafte personelle Ausstattung.

ÖVP: Rot-Blau gefährdet Unternehmen und Arbeitsplätze

In dieses 2. Finanz-Organisationsreformgesetz nachträglich hineingehängt hat die Regierung aber die Verlängerung der Stundung der Sozialversicherungs-Dienstgeberbeiträge. Diese wurde den Unternehmen angesichts der Corona-Pandemie generell gewährt - erst bis Ende Mai, und künftig verlängert bis Ende Dezember. Dass auch diese Verlängerung für acht Wochen blockiert ist, hat - schon am Dienstag - die ÖVP empört kommentiert. Damit gefährde die rot-blaue Bundesrats-Mehrheit Unternehmen und Arbeitsplätze, beklagte ÖVP-Fraktionsobmann Karl Bader.

Dem traten SPÖ und FPÖ am Mittwoch entgegen: Unternehmen könnten ohnehin weiter die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen und gewährt bekommen, betonte eine SPÖ-Sprecherin. Und das Vorgehen der Opposition sei "nicht Sabotage, sondern Demokratie". Die Regierung könne daraus lernen, dass man sich um Mehrheiten bemühen muss.

Zudem hätte die ÖVP die Möglichkeit gehabt, die beiden Gesetze mit einem Antrag auf die Bundesrats-Tagesordnung zu bringen, betonte auch die FPÖ-Bundesratsfraktionsvorsitzende Monika Mühlwerth in einer Aussendung. In dem Fall hätten SPÖ und FPÖ einen Einspruch beschließen können - und die Regierung ihrerseits mit einem Beharrungsbeschluss im Nationalrat ein schnelleres Inkrafttreten erreicht. "Die ÖVP hat es selbst 'versemmelt'", verwahrte sich Mühlwerth dagegen, der Opposition den "Schwarzen Peter" zuzuschieben.

Ebenfalls mangels rot-blauer Zustimmung im Finanzausschuss in der Warteschleife hängt das 21. Covid-Gesetz. Es sieht vor, dass auch Bilanzbuchhalter für Unternehmen Mittel aus dem Corona-Krisenfonds beantragen können. Die SPÖ teilt die Bedenken der Kammer, dass hier Haftungsfragen für die Buchhalter nicht ausreichend geklärt sind. Auch dieses Gesetz kann erst acht Wochen nach dem Nationalratsbeschluss - also am 24. Juli - in Kraft treten.

Budgetbegleitgesetz ebenfalls betroffen

Auch das Budgetbegleitgesetz fand nicht die rot-blaue Mehrheit im Finanzausschuss der Länderkammer. Somit muss auch diese türkis-grüne Vorlage acht Wochen warten, bis sie (dann automatisch) in Kraft tritt.

SPÖ und FPÖ haben schon bei der Budgetdebatte im Nationalrat kritisiert, dass die Kosten für die Bewältigung der Coronakrise nicht im Budget und im Begleitgesetz abgebildet sind. Das Budget 2020 braucht allerdings keine Zustimmung der Länderkammer, weil es nur den Bundeshaushalt betrifft. Das Budgetbegleitgesetz ist der Länderkammer hingegen vorzulegen. Behandelt sie es nicht, tritt es acht Wochen nach Beschluss im Nationalrat - ebenfalls am 24. Juli - in Kraft.

(APA)

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