Nach dem „Lauschangriff“ im Buwog-Prozess warnt Strafrechtler Andreas Venier vor den Folgen.
169 Stunden, 30 Minuten und 20 Sekunden. So lange sollen – laut den Strafverteidigern von Karl-Heinz Grasser – die „unrechtmäßigen“ Bild- und Tonaufnahmen dauern, die im Gerichtssaal angefertigt wurden. Grund des Ärgers: Auch vor/nach der Verhandlung und in Pausen wurde mitgeschnitten. Strafrechtsprofessor Andreas Venier von der Universität Innsbruck sieht das kritisch.
DiePresse: Im Gerichtssaal des Buwog-Prozesses wurden Gespräche zwischen Verteidigern und Angeklagten – Gespräche, die vor und nach der Verhandlung stattgefunden haben, aufgezeichnet. Dies gaben die Verteidiger an und lehnten das Gericht wegen Befangenheit ab.