Die umstrittenen Mitschnitte von Kulissengesprächen sollen vernichtet werden. Doch dies bringt das Gericht in ein Dilemma.
Von einem „Lauschangriff“ auf Beteiligte des Buwog-Prozesses – und auch auf Beobachter und Journalisten sprechen seit Dienstag Karl-Heinz Grassers Anwälte. Grund dafür: Es habe sich herausgestellt, dass im Gerichtssaal Bild- und Tonaufnahmen gemacht wurden – auch zu Zeiten, in denen nicht verhandelt wurde. Etwa in den Pausen. So seien diverse Kulissengespräche ohne Wissen der Beteiligten aufgezeichnet worden.
Dieses Material war zuletzt den Grasser-Anwälten – auf deren Antrag hin – übermittelt worden. Die Videos hätten gar nicht herausgegeben werden sollen, meint nun der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, im „Presse“-Gespräch. „Die Bänder hätten Dritten nicht zugänglich gemacht werden sollen“, präzisiert Forsthuber. Er werde nun Grasser-Anwalt Norbert Wess ersuchen, das Material zurückzugeben. Danach solle es „vernichtet werden“.