Datenschutz

Edtstadler: Beim Amtsgeheimnis soll es Ausnahmen geben

EU-Ministerin Karoline Edtstadler, ÖVP
EU-Ministerin Karoline Edtstadler, ÖVPAPA/ROBERT JAEGER
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Bis zum Sommer soll der Verfassungsdienst einen Begutachtungsentwurf vorlegen. Schon jetzt steht für die Verfassungsministerin fest: Es wird Ausnahmeregelungen brauchen.

Das Amtsgeheimnis soll fallen und das schon bald. Zu diesem Zweck hat sich Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Donnerstag mit Vertretern der Verwaltung, von Medien und Datenschutzorganisationen getroffen, um sich einen Überblick über die unterschiedlichen Vorstellungen zu schaffen. Bis zum Sommer soll der Verfassungsdienst einen Begutachtungsentwurf vorlegen.

Im Wesentlichen will sich Edtstadler, wie sie bei einem Pressegespräch am Vormittag erläuterte, am Regierungsprogramm orientieren. Demnach soll ein Recht auf Information in der Verfassung verankert werden. Da es dazu einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf, will die Ministerin umgehend Gespräche mit der Opposition suchen.

Fristen als Knackpunkt

Als besonders heikel gelten die Fristen. Edtstadler strebt hier vier Wochen an, die es vom Auskunftsbegehr bis zur Information dauern soll. In Ausnahmefällen, bei besonders komplexen Fragen, soll eine Ausdehnung auf acht Wochen möglich sein. Bei der Entscheidung, ob überhaupt Auskunft gegeben wird, will man die Datenschutzbehörde einbinden. Von einem - oftmals geforderten - Informationsbeauftragten war zumindest vorerst nicht die Rede.

Proaktiv sollen auch Dokumente in eine Informationsdatenbank gespeist werden. Inwieweit es dann eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Studien, die von der öffentlichen Hand beauftragt wurden, geben soll, ist vorerst noch unklar.

Überhaupt dürfte es am Weg zur Gesetzwerdung noch den ein oder anderen Stolperstein geben. Edtstadler verwies am Donnerstag auf Bedenken, die beim Runden Tisch geäußert wurden. So stellten Gemeinden und Städte die Frage des (bürokratischen) Aufwands in den Raum. Die Industriellenvereinigung habe wiederum darauf gepocht, dass es Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren gelte. Zudem sei debattiert worden, ob die Gerichtsbarkeit generell ausgenommen werden sollte. Jetzt schon klar ist für Edtstadler, dass es Ausnahmeregelungen geben müsse, sprach sie etwa Gesundheits- und Sozialdaten oder Informationen bezüglich der öffentlichen Sicherheit an.

An sich zeigte sich die Ministerin anlässlich 100 Jahre Verfassung aber entschlossen, das Gesetzespaket rasch in die Gänge zu bringen. Es gelte das Vertrauen der Bürger zu stärken und eine nachvollziehbare und transparente staatliche Verwaltung zu leben.

Dazu gehört auch die ebenfalls in das Paket inkludierte Ausweitung der Prüfrechte des Rechnungshofs, der - wie schon im Regierungspakt vorgemerkt - künftig auch Unternehmen, wo die öffentliche Hand bis zu 25 Prozent Anteil hat, prüfen wird können. Die geplanten Änderungen im Parteiengesetz in Sachen gläserne Parteikassen werden laut Edtstadler von den Parlamentsklubs erarbeitet.

FPÖ warnt vor Eingriffen ins Recht auf Datenschutz

Für die FPÖ ist das Amtsgeheimnis in der gegenwärtigen Form ebenfalls nicht mehr zeitgemäß. Dennoch warnt Verfassungssprecherin Susanne Fürst vor Eingriffen in das Grundrecht auf Datenschutz. Beim Vorschlag der Regierung werde es Schutzmechanismen und Sicherheit für die Bevölkerung brauchen. Ebenfalls notwendig sei die Einbindung der Opposition in die Erarbeitung des Gesetzestextes.

(APA)


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