Reisefreiheit

Österreicher dürfen auflagenfrei nach Slowenien, Kroatien-Urlauber müssen bei Rückkehr in Quarantäne

Gesundheitskontrollen an der Grenze
Gesundheitskontrollen an der Grenze(c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU)
  • Drucken

Das Gesundheitsministerium betont, dass für Einreisende aus Italien oder an Österreich nicht angrenzenden Ländern nach wie vor die Pflicht zur Quarantäne bzw. einem Gesundheitsattest gilt.

Österreicher können ab dem morgigen Freitag ohne Beschränkungen nach Slowenien einreisen. Die slowenische Regierung setzte am Donnerstag das Nachbarland auf die sogenannte "grüne Liste" der Länder, deren Bürger ohne jegliche Auflagen ins Land dürfen, sagte Regierungssprecher Jelko Kacin bei einer Pressekonferenz. Auf der Liste befinden sich bereits Kroatien und Ungarn.

Unterdessen stellte das österreichische Gesundheitsministerium klar, dass für Personen, die aus Italien oder nicht-angrenzenden Ländern nach Österreich einreisen, nach wie vor die Pflicht zur Quarantäne bzw. einem Gesundheitsattest gilt. "Wenn man z. B. in Kroatien gewesen ist und z. B. über Slowenien wieder nach Österreich einreist, ist im Moment weiterhin ein Gesundheitsattest oder eine 14-tägige Heimquarantäne erforderlich", hieß es in der Mitteilung. Kroatien gilt als eines der beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher.

Stichprobenartige Kontrollen in Grenznähe

Ab nun würden stichprobenartige Kontrollen in Grenznähe durchgeführt, hieß es. "Angehaltene Personen haben im Zuge der Kontrolle gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass sie nicht aus einem Land kommend einreisen bzw. in den letzten 14 Tagen nicht in einem Land waren, welches weiterhin von den Einreisebeschränkungen umfasst ist oder müssen ein Gesundheitszeugnis vorweisen und sich gegebenenfalls in selbstüberwachte Heimquarantäne begeben", betonte das Ministerium.

Österreich hatte mit dem heutigen Donnerstag die Corona-bedingten Einreisebeschränkungen und Kontrollen auf dem Land- und Luftweg zu den Nachbarstaaten Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn aufgehoben. Dies gilt für die Staatsbürger Österreichs und der jeweiligen Nachbarländer, wie auch für Personen, die in Österreich oder einem dieser Länder ihren ständigen Aufenthalt haben.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.