Kein Schadenersatz

Hotelgast stolpert, Reiseveranstalter haftet nicht

imago images/Bildwerk
  • Drucken

Eine Frau verletzte sich, als sie mit dem Fuß gegen ein Podest im Hotelzimmer stieß. Wie der Oberste Gerichtshof bestätigt, war die besondere Gestaltung des Raumes gut genug erkennbar.

Wien. Wäre doch nur auch der Zugang zum Bett so luxuriös gewesen, wie jener zum Pool angepriesen worden war: Vielleicht wäre die Frau dann nicht gestolpert. Tatsächlich hat sie sich aber auf dem Weg zum Bett verletzt. Vor Gericht versuchte sie, zu Schadenersatz zu kommen, wodurch sich für den Obersten Gerichtshof (OGH) die Gelegenheit ergab, die Grenzen der Verkehrssicherungspflichten aufzuzeigen – oder, umgekehrt betrachtet, die Reichweite der Eigenverantwortung.

Die Frau hatte einen Urlaubsaufenthalt in einem Deluxe Pool Access Room gebucht. Gemeint war damit offenbar ein direkter Zugang aus dem Zimmer in die Poolanlage. Das Bett in diesem Zimmer stand aber auf einem Podest, das – nach Angaben der Urlauberin – selbst bei Tageslicht schwer auszunehmen war. Schmerzhafte Folge: Die Frau stolperte schon am Anreisetag darüber und brach sich den Mittelfußknochen. Zurück in der Heimat klagte sie den Reiseveranstalter auf Schadenersatz in Höhe von 6625 Euro.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.