Im Buwog-Prozess spitzt sich der Streit um Bild- und Tonaufnahmen zu. Es geht um Dateien, die vertrauliche Gespräche zwischen Verteidigern und Klienten beinhalten. Das Gerichtspräsidium will das Material vernichten. Die Anwälte geben es aber nicht heraus.
Mehr als 169 Stunden lang sind im Buwog-Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Aufzeichnungen in Bild und Ton gemacht worden – und zwar außerhalb der Verhandlung. Dies haben Grassers Anwälte Norbert Wess und Manfred Ainedter herausgefunden. Dazu ist es so gekommen: Auch schon vor Aufruf der Sache, also vor Beginn der jeweiligen Verhandlungstage, in Prozesspausen und auch noch einige Zeit nach Beendigung der einzelnen „Sitzungen“ liefen Video- und Tonaufzeichnungen. Das gesamte Material, welches viele im Saal geführten Gespräche enthält, sollte zuletzt auf Wunsch von Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber vernichtet werden. Mehrere Verteidiger verweigern dies aber.
Zur Erklärung: Die Grasser-Anwälte hatten die Herausgabe sämtlicher Aufzeichnungen beantragt und waren nach und nach draufgekommen, dass auch Pausen- und sonstige Randgespräche vom Gericht aufgezeichnet worden waren. Auf den Dateien sollen sich auch Gespräche von Journalisten und sonstigen Prozessbeobachtern befinden.