Vorstoß

Höhere Strafen für Hacker?

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FILES-US-IT-CRIME-HACKINGAPA/AFP/ANDREW CABALLERO-REYNOLD
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Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) fordert nach dem Cyberangriff auf A1 mehr Rechte für Ermittler, das Justizministerium will Reformen aber nur in größerem Zusammenhang prüfen.

ÖVP-Innenminister Karl Nehammer fordert strenge Sanktionen für Hacker. Gemeint ist nicht der von Nehammer gern kritisierte Wiener Gesundheitsstadtrat von der SPÖ, sondern Personen, die in Computersysteme eindringen. Konkreter Anlass ist der Hackerangriff auf A1, der nach einem halben Jahr zurückgeschlagen werden konnte.

Den Ermittlern würde wegen geringer Strafdrohungen in diesen Fällen „oftmals die Handhabe fehlen“, meinte Nehammer am Dienstag. „Daher braucht es schärfere Strafen bei Datendiebstahl“, legte er nach. Derzeit sei im §118a des Strafgesetzbuches (widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem) nur ein Strafrahmen von maximal sechs Monaten vorgesehen, rügte das Ministerium.

Bei genauem Blick zeigt sich das Gesetz freilich differenzierter. So sind bis zu zwei Jahre Haft möglich, wenn sich die Tat gegen ein Unternehmen richtet, das einen wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur bildet. Dieselbe Strafdrohung gilt, wenn eine kriminelle Vereinigung am Werk ist. Kommen beide Faktoren zusammen (kritische Infrastruktur und kriminelle Vereinigung), beträgt die Höchststrafe drei Jahre.

Justizministerium möchte mehr Infos

Nehammer will für eine Reform „einen Dialogprozess mit allen relevanten Playern starten“. Mit dem Koalitionspartner scheint Nehammers Vorstoß aber nicht abgesprochen gewesen zu sein. „Falls die polizeilichen Ermittlungsbehörden der Meinung sind, die Ermittlungsbefugnisse im Zusammenhang mit Hackerangriffen seien nicht ausreichend, braucht es einen entsprechend detaillierten Problemaufriss“, hieß es aus dem für das Strafrecht zuständige Justizministerium von Alma Zadić (Grüne) zur „Presse“. Danach werde man dann gern beurteilen, ob ein Handlungsbedarf bestehe.

Man wolle aber nicht Gesetzesänderungen im Einzelfall, betonte das Justizministerum. Stattdessen gelte es, „die zeitgemäße Präzisierung vorhandener Straftatbestände zur effizienteren Bekämpfung von Cyberkriminalität zu prüfen, damit die Verhältnismäßigkeit jedenfalls gewahrt bleibt“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.06.2020)

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