Hilfspaket

Mehrwertsteuer für Gastronomie, Kultur und Medien sinkt auf fünf Prozent

Die Presse/Clemens Fabry
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Die türkis-grüne Regierung will die Mehrwertsteuer vorübergehend senken, Steuerstundungen sollen automatisch um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert werden.

Die Umsatzsteuer in Höhe von 20 bzw. zehn Prozent wird in den Bereichen Gastronomie, Kunst und Kultur vorübergehend auf fünf Prozent gesenkt, wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Finanzministerin Gernot Blümel (ÖVP) und Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer heute, Freitag, in einer Pressekonferenz mitteilten.

Der niedrigere Steuersatz soll ab 1. Juli bis Ende des Jahres gelten, sagte Blümel. Man sei mit der EU-Kommission in Kontakt und hoffe auf eine Genehmigung aus Brüssel. Es handle sich allerdings um „keine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer, sondern um eine Ausnahme für die Dauer der Krise“, wie der Finanzminister betonte. 

Die Steuersenkung soll einerseits alle Bereiche des Kunst- und Kulturschaffens umfassen, „von der Anschaffung eines Kunstwerks oder eines Buchs bis zum Museumsticket“, erklärte Mayer. Dasselbe gelte für Zeitungen und andere periodische Druckschriften sowie für den Besuch von Kinos oder Musikveranstaltungen. Eine Umsatzsteuersenkung in diesem Ausmaß werde dem Kunst- und Kulturbereich der Staatssekretärin zufolge „massiv unter die Arme greifen“.

„Verkauft ein Künstler ein Bild um 1000 Euro netto, beträgt die konkrete steuerliche Entlastung dann 76 Euro. Beim Verkauf eines Buchs um 20 Euro wäre es ein Euro“, sagte Mayer. Das möge auf den ersten Blick nicht viel klingen, das Finanzministerium rechne aber mit einem Gesamtvolumen von 150 bis 200 Millionen Euro an steuerlicher Entlastung.

Regelung auch für Hotels gültig

Weiters gilt die Senkung für alle Speisen und Getränke in der Gastronomie bzw. in Hotels. Details zur Hotellerie würden Köstinger zufolge noch ausgearbeitet. Bisher war im Rahmen des „Wirte-Pakets" fixiert, die Mehrwertsteuer auf nicht-alkoholische Getränke befristet von 20 auf zehn Prozent zu halbieren. Bei alkoholischen Getränken wie Bier und Wein hieß es damals, dass hier eine Senkung aufgrund von EU-Vorgaben nicht möglich sei.

Darüber hinaus sollen die Steuerstundungen automatisch um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert werden. Blümel kündigte weitere Unterstützungsmaßnahmen für nächste Woche an. Man wolle auf der Regierungsklausur nächste Woche an einem „Verlustrücktrag" arbeiten. So sollen Unternehmen die Gewinne aus dem Vorjahr mit den heurigen Verlusten gegenrechnen können.

(red./APA)

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