Gerd Honsik steht erneut vor Gericht, sein betagter Anwalt sorgt erneut für Kopfschütteln – und der Richter verliert die Nerven.
Es gibt nach wie vor Leute, die dumm genug sind, das zu glauben.“ Damit hat der Staatsanwalt natürlich recht. Wenn Revisionisten ihre wirren Theorien unters Volk bringen, finden sich gemeinhin auch Abnehmer. Dies macht Männer wie Gerd Honsik zu gefährlichen oder zumindest zu unangenehmen Figuren. Am Dienstag stand der 68-Jährige wieder einmal wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht. Wie zu erwarten, wurde sowohl vom Ankläger als auch von der Verteidigung auf „Grundwerte“ der Republik verwiesen. Insofern hätte eine souveräne Verhandlungsführung durch ein unabhängiges Gericht dieser Republik entsprechende Akzente setzen können.
Dem war aber nicht so. Der Prozess verlief chaotisch. Der 87 Jahre alte Verteidiger Herbert Schaller sorgte mit Aussagen hart an der Grenze des Erlaubten einmal mehr dafür, dass der Staatsanwalt ganz genau hinhörte bzw. berufsbedingt hinhören musste. Honsik selbst streute wenig überraschend weiter seine Gaskammer-Thesen – nur das Gericht tat nicht, was man von ihm erwartet.
Ein Richter, der sich mit Schaller auf Schreiduelle einlässt (und dem zweiten Anwalt überhaupt Redeverbot erteilt), ist nicht die Besetzung, die einer öffentlichen Verhandlung um Grundwerte wie etwa Meinungsfreiheit guttut. Somit ist das Gericht eine Schuld eingegangen. Im September wird der Prozess fortgesetzt. Hoffentlich löst dann das Gericht seine Schuld gegenüber der Öffentlichkeit ein. (Bericht: Seite 10)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2010)