Weisung missachtet

Polizist muss auf Befehl zu Begräbnis gehen

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Symbolbild.(c) imago/Panthermedia (Kzenon)
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Beamter beklagte Eingriff in die Religionsfreiheit.

Wien. Ein Polizist kann gezwungen werden, am Begräbnis eines ehemaligen Kollegen teilzunehmen; in seiner Religionsfreiheit wird er dadurch nicht verletzt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Der Polizist hatte eine Weisung seines Vorgesetzten missachtet, während des Dienstes zu den Begräbnisfeierlichkeiten für einen verstorbenen Exekutivbeamten zu fahren. Er sollte dort seine Dienststelle vertreten, hatte jedoch signalisiert, dass er dazu keine Ambitionen hatte. Wegen Missachtung einer Weisung wurde er mit der Disziplinarstrafe eines Verweises belegt.

Mit seiner Beschwerde dagegen drang der Mann nicht durch: Der VwGH (Ro 2018/09/0003) bestätigte zwar, dass auch Beamte im Dienst durch alle Grundrechte geschützt seien. Auch räumte er ein, dass die Teilnahme an einem Begräbnis nicht zu den Kernaufgaben eines Polizisten gehöre. Sie sei im Hinblick auf den tradierten Zusammenhalt eines militärisch organisierten Wachkörpers aber auch nicht ungewöhnlich; im Vordergrund sei nicht die religiöse Feier gestanden, sondern der Abschied von einem Kollegen. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2020)

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