Gastkommentar

Kreditstundung auf Kosten der Banken?

Kleinstunternehmer und Verbraucher sollen mehr Zeit bekommen, ihre Finanzen wieder geregelt zu bekommen.
Kleinstunternehmer und Verbraucher sollen mehr Zeit bekommen, ihre Finanzen wieder geregelt zu bekommen.(c) Feature: Getty Images
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Die Koalition will die gesetzlichen Stundungen von Krediten an Verbraucher und Kleinstunternehmer auf sieben Monate verlängern. Eine Klarstellung, dass Zinsen während dieser Zeit weiterlaufen, wäre wünschenswert.

Wien. Der Gesetzgeber möchte Verbrauchern und Kleinstunternehmen helfen, die finanziell unter den Folgen der Coronapandemie leiden. Geplant ist unter anderem eine Anpassung der gesetzlichen Stundungen, da sich die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Maßnahmen für viele Kreditnehmer erst zeitversetzt und längerfristig auswirken. Dazu soll das 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz, das (teilweise) mit 1. April in Kraft getreten ist, novelliert werden. Die Stundungen haben sowohl aufsichtsrechtliche als auch zivilrechtliche Auswirkungen.

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Die Covid-19-Stundungen, die für Verbraucher sowie Kleinstunternehmen gelten, sollen nunmehr statt nur für Kreditraten, die bis 30. Juni 2020 fällig werden, für sämtliche Kreditraten, die bis 31. Oktober 2020 fällig werden, anwendbar sein. Die Raten sollen für sieben Monate statt bisher drei Monate gestundet werden. Davon abweichend können jedoch stets einvernehmliche Regelungen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer getroffen werden; auch dies soll weiterhin möglich bleiben.

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