Eine Frau verpflichtete sich, für die Schulden ihrer erwachsenen Tochter aufzukommen. Laut OGH musste sie davor nicht gemäß Konsumentenschutz gewarnt werden.
Wien. Schulgeld als Lehrgeld: Das widerfuhr einer Niederösterreicherin, deren erwachsene Tochter die Reifeprüfung lang vor Corona in einer Maturaschule nachholen wollte. Die Frage war, wer für die Bildung zahlen musste, die Tochter oder die Mutter. Oder beide?
Die 20-jährige Tochter ließ sich im März 2017 in einer Maturaschule einschreiben, um sich auf die AHS-Matura vorzubereiten. Das Schulgeld sollte 3960 Euro jährlich betragen, zahlbar auch in Raten, aber dann mit Bearbeitungsgebühr. Die Schülerin hatte damals jedoch kein Einkommen.