Verkehr

Alkomat: Kontrollierter darf nicht selbst Hand anlegen

Symbolbild.
Symbolbild.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Ein vom Kollegen überprüfter Polizist wollte nur dann in den Alkomaten blasen, wenn er selbst den Schlauch halten darf. Weil ihm dies verweigert wurde, machte er nicht mit. Genutzt hat die Vorgangsweise dem Mann nicht.

Wien. Um der Trunkenheit am Steuer überführt zu werden, braucht es zwei Testergebnisse mit dem Alkomaten. Das dürfte auch ein Autofahrer gewusst haben, schließlich ist er von Beruf selbst Polizist. Den zweiten Test wollte er nur akzeptieren, wenn er dabei selbst den Schlauch halten darf, was jedoch der bei der Amtshandlung tätige Kollege dem Mann verweigerte. Aber was gilt nun? Und kann man so als Autofahrer ungeschoren davonkommen?

Der erste Test war recht berauschend ausgefallen: 0,79 mg/l Alkoholgehalt in der Atemluft, lautete das Ergebnis. Dieses muss man verdoppeln, um den Alkoholgehalt im Blut zu berechnen. Das ergäbe also fast 1,6 Promille. Aber es braucht eben den zweiten Test. Der die Amtshandlung setzende Polizist wollte dabei nicht, dass sein Kollege den Schlauch beim Alkomaten selbst hält. Hintergrund war die Befürchtung, der gerade zu Testende könnte auf diese Weise das Ergebnis manipulieren.

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