Kann ein Anwalt dem Ausschuss einfach so die Aufnahmen liefern? U-Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka findet: nein. Die Opposition hat andere Pläne.
Paragraf 24 der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse definiert sehr klar und sehr großzügig, was als Beweismittel im Ausschuss verwendet werden kann. Nämlich „alles, was geeignet ist, der Untersuchung im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes zu dienen“. Nur eine Ausnahme gibt es: „Ausgeschlossen sind solche Beweismittel, die durch eine strafbare Handlung oder durch die Umgehung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen erlangt worden sind.“
In welche Kategorie gehört nun das Ibiza-Video? Das kommt darauf an: Einerseits, von welcher Quelle das Material stammt. Und andererseits, wen man nach seiner Meinung fragt. Denn die Abgeordneten des U-Ausschusses und deren Vorsitzender, Wolfgang Sobotka sind unterschiedlicher Meinung. Am Montag teilte Sobotka bei einem Treffen den Mandataren mit: Er lehne das Angebot von Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt des Ibiza-Detektivs Julian H, ab. Eisenberg hatte vergangenen Donnerstag in einem Schreiben den siebenstündigen Film angeboten.