Die von der SPÖ geforderte Reichensteuer würde kaum Geld bringen, da die Reichen ihr Geld in Stiftungen geparkt haben. Um die Stiftungen höher zu besteuern, müsste man die Kapitalertragssteuer erhöhen, was auch Sparbücher träfe.
Die von SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter vorgeschlagenen Sonder-Steuersätze für hohe Einkommen würde laut Finanzrechtler Werner Doralt als Reichensteuer nur wenig Wirkung entfalten. Derartige Überlegungen würden am bestehenden Steuersystem scheitern, erklärte er am Mittwoch in einer Aussendung. Bezüge aus Stiftungen und Kapitalgesellschaften wären nämlich nicht betroffen. Von einer gleichmäßigen Besteuerung von Spitzeneinkommen wäre man weit entfernt.
Wer in Österreich "reich" sei, beziehe sein Einkommen meist entweder von einer Stiftung oder als Gesellschafter von einer Kapitalgesellschaft, und diese Bezüge werden nur mit einer Kapitalertragsteuer von 25 Prozent versteuert. Dazu komme die Besteuerung in den Kapitalgesellschaften bzw. in den Stiftungen. Werde also der Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer von 50 auf vorgeschlagene 60 Prozent erhöht, treffe das die Bezüge aus einer Stiftung oder aus einer Kapitalgesellschaft überhaupt nicht.
Höhere Kapitalertragssteuer trifft auch Sparer
Man müsste daher die Kapitalertragsteuer anheben, so Doralt, doch gebe es dazu keine Vorschläge, und man bräuchte dafür ein Verfassungsgesetz. Treffen würde man unterschiedslos alle Kapitaleinkünfte, vor allem auch die Sparbuchzinsen, und nicht nur die Spitzeneinkommen. Außerdem lasse sich die Kapitalertragsteuer vermeiden, indem die Erträgnisse vorläufig in der Stiftung bzw. in der Kapitalgesellschaft gespeichert und nicht ausgeschüttet würden. Dies gelte insbesondere dann, wenn - wie ebenfalls angedacht - eine zusätzliche Besteuerung nur befristet eingeführt werden sollte.
Kapitaleinkünfte ließen sich außerdem durch Fruchtgenusskonstruktionen auch innerhalb der Familie leicht aufteilen, meint der Finanzrechtler. Auch dadurch werde sich eine "Reichensteuer", die erst ab etwa 300.000 Euro Jahreseinkommen eingehoben werden soll, oft vermeiden lassen. Die vorgeschlagene Steuererhöhung für Spitzeneinkünfte würde also die Bezieher von Kapitaleinkünften de facto kaum oder nur im geringen Ausmaß treffen, so Doralt.
(APA)