Das Gesundheitsministerium habe die Regeln allein, aber auf Ersuchen des Innenministeriums verfasst, erklärt Rudolf Anschober.
Es war das erste April-Wochenende, als die bis dahin stringente PR-Strategie der Regierung inmitten der Coronakrise gröbere Risse erlitt. Ein Erlass von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sah vor, dass sich maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten in einem Raum versammeln dürfen. Die Aufregung war groß, hatte die Regierung doch kommuniziert, dass man gar niemanden besuchen dürfe. Schließlich zog sie den Erlass, der große Treffen zu Ostern verhindern sollte, zurück. Wiederum mit der Erklärung, dass es ohnedies die Ausgehbeschränkungen gebe. Eine Fehleinschätzung, wie inzwischen zwei Landesverwaltungsgerichte entschieden. Laut ihnen durfte man aus jedem Grund auf die Straße gehen und andere besuchen. Aber wie war es zu dem Oster-Erlass gekommen?
Die soeben erfolgte Beantwortung von parlamentarischen Anfragen der Neos durch Anschober und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bringen diesbezüglich Auskünfte. Demnach übernimmt der Gesundheitsminister die Verantwortung für den Oster-Erlass. Nur sein Ministerium sei an der Ausarbeitung dieser Regeln beteiligt gewesen, betont er.