Überschuldete Unternehmen müssen weiterhin nicht sofort Insolvenz anmelden. Die Covid-Sonderregelung wird prolongiert.
Wien. Viele Unternehmen kämpfen jetzt mit Umsatzeinbrüchen, die Angst vor einer Pleitewelle geht um. Und diese Sorge ist nicht übertrieben – denn Firmen, die auf längere Sicht ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können, haben keine andere Wahl, als Insolvenz anzumelden. Das gilt auch in der aktuellen Krise: „An den materiellen Voraussetzungen für eine Insolvenzantragspflicht hat sich durch die Covid-Gesetzgebung nichts geändert“, sagt Dörk Pätzold, Partner bei FSM Rechtsanwälte.