Coronakrise

„Kirchen-Lockdown war gesetzlos“

Auch die Karlskirche in Wien war von den Restriktionen betroffen - das Aus für Messen sei ohne gesetzliche Grundlage erfolgt, meint eine Kärntner Grundrechts-Initiative.
Auch die Karlskirche in Wien war von den Restriktionen betroffen - das Aus für Messen sei ohne gesetzliche Grundlage erfolgt, meint eine Kärntner Grundrechts-Initiative. Clemens Fabry/Die Presse
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Wegen Corona gab es einige Zeit keine öffentlichen Gottesdienste. Diese Maßnahme hatte keine gesetzliche Grundlage, meint eine Juristen-Gruppe aus Kärnten, die nun diverse Grundrechtsverletzungen aufzeigt.

Sie sind gekommen, um zu bleiben. „Langfristiges Agieren“ als „Watchdog“ haben sich prominente Kärntner Juristen vorgenommen – und die „Initiative für Grund- und Freiheitsrechte“ gegründet. Die Gruppe hat die massiven Grundrechts-Einschränkungen im Visier, die es wegen der Covid 19-Pandemie gab und zum Teil weiter gibt. Zum Beispiel: das zwei Monate dauernde Aus für Gottesdienste. Dieses sei ohne jede gesetzliche Grundlage erfolgt, heißt es.

Während des Lockdown durften die 16 in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste abhalten. Die Kirchentore waren zwar nicht verriegelt, aber es galten strenge Abstandsregeln und auf gemeinsame Messen mussten die Gläubigen eben verzichten. Diese Maßnahmen wurde (nur) per Verordnung festgemacht.

Jedoch könne eine derart weitreichende Einschränkung der Religionsfreiheit nur durch ein Gesetz angeordnet werden. Das erklärte der Vizepräsident des Klagenfurter Landesgerichts, Manfred Herrnhofer, der „Presse“. Bekannt wurde Herrnhofer durch den Birnbacher-Prozess (beim Verkauf der Hypo-Anteile sollte unter Ägide von Jörg Haider Geld für ÖVP und BZÖ fließen) – der Richter ist nun Mitglied der Initiative.

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