Ungarn

NGO-Gesetz EU-rechtswidrig

EuGH urteilte gegen Gesetz der Orbán-Regierung, wonach aus dem Ausland finanzierte NGOs sich registrieren lassen müssen.

Budapest/Wien. Im Streit um aus dem Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen hat die ungarische Regierung eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Das sogenannte NGO-Gesetz sei mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter. Das Gesetz sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite angeben, sie seien eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“. Kritiker sagen, das Gesetz sei auf US-Investor und Großspender George Soros zugeschnitten. Regierungschef Viktor Orbán führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden. Dabei hetzt er mit antisemitischen Stereotypen.

Um unter das NGO-Gesetz zu fallen, muss eine Organisation mehr als 7,2 Millionen Forint (etwa 20.500 Euro) im Jahr aus dem Ausland erhalten.

Die EU-Kommission leitete wegen des Gesetzes ein Verfahren gegen Ungarn ein. Als Budapest nicht einlenkte, klagte die Behörde vor dem EuGH. Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Die Regeln seien diskriminierend und schränkten die betroffenen Organisationen, aber auch die Spender ungerechtfertigt ein. Dies verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Ebenso verletze es das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten. Außerdem sind die Bestimmungen geeignet, ein Klima des Misstrauens gegenüber Vereinigungen und Stiftungen zu schaffen.

Die EU-Kommission erwartet sich nun eine Umsetzung des Richterspruchs seitens der ungarischen Regierung. Der Konflikt um das NGO-Gesetz ist nicht der einzige Streit zwischen Brüssel und Budapest. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach gegen Ungarn vor dem höchsten EU-Gericht. Häufig ging es um die ungarische Asyl- und Migrationspolitik. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.06.2020)

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