Buwog-Verfahren

Grasser-Prozess-Zeuge: CA Immo hätte mehr als Garantie zahlen können

BUWOG-GRASSER-PROZESS: MEISCHBERGER / WESS / GRASSER
BUWOG-GRASSER-PROZESS: MEISCHBERGER / WESS / GRASSERAPA/HERBERT NEUBAUER / APA-POOL
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Zwei ehemalige Aufsichtsräte und der Leiter des Rechnungswesens des unterlegenen Bieters um die Bundeswohnungen wurden befragt.

Am 143. Tag im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und andere wegen Korruptionsverdachts bei der Privatisierung der Bundeswohnungen wurden drei Zeugen von der CA Immo befragt. Sie war die unterlegene Bieterin um die Wohnungen, nachdem sie in der ersten Runde klar vorne gelegen war, hatte sie in der zweiten Runde knapp das Nachsehen.

Erster Zeuge war am Freitag der damalige Aufsichtsratspräsident der CA Immo, Gerhard N. . Richterin Marion Hohenecker fragte ihn zunächst zu einem Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 25. Mai 2004. Darin ging es um den von der CA Immo geplanten Ankauf der Bundeswohnungen. Dass die maximale Finanzierung der CA Immo für den Kauf 960 Mio. Euro betrage, das sei seiner Ansicht nach damals noch kein Thema gewesen, "weil sonst würde das im Protokoll stehen", meinte der Zeuge.

Er habe zur Wahrung der Vertraulichkeit der Inhalte des Aufsichtsrats die Unterlagen nie mitgenommen, sondern immer nach der Sitzung bei der CA Immo gelassen, betonte der Zeuge. Im Prozess wird untersucht, wie die entscheidende Information, dass die CA Immo maximal 960 Mio. Euro für die Bundeswohnungen bieten werde, zum Rivalen, dem Konsortium, gelangt war. "Ich habe keine Wahrnehmungen, dass es damals Informationslecks gab", sagte der Zeuge. Für den Aufsichtsrat gebe es gesetzliche Vertraulichkeitsbestimmungen. Dass es dann eine zweite Bieterrunde gegeben habe, sei nicht vorgesehen gewesen. "Die zweite Runde hat uns überrascht", so N. .

Laut Anklage haben Hochegger und Meischberger die entscheidende Information aus dem Finanzministerium von Grasser. Meischberger und Grasser dementieren dies: Die Finanzierungsobergrenze der CA Immo von 960 Mio. Euro sei damals vielen bekannt gewesen. Hochegger und Meischberger bekamen von der Immofinanz für die Information eine geheime Provision von 9,6 Mio. Euro.

Mieter nicht loszuwerden

Der zweite Zeuge, Ewald N., war damals einfaches Aufsichtsratsmitglied der CA Immo. Er hatte sich im Mai 2004 zunächst gegen den Kauf der Bundeswohnungen ausgesprochen, weil die CA Immo damals auf Gewerbeimmobilien spezialisiert war, wie er heute erläuterte. Daher habe er in einem großen Wohnungspaket ein "Klumpenrisiko" gesehen, außerdem sei es wegen der politischen Verhältnisse in Österreich nicht möglich gewesen, die Mieter loszuwerden und die Wohnungen teurer zu vermieten, stellte er dar. Dass es dann nach der ersten Bieterrunde überhaupt noch eine zweite Runde gegeben habe, habe ihn überrascht.

Der dritte und letzte Zeuge des heutigen Tages, Peter P., war Leiter des Rechnungswesens der CA Immo. Er hatte die Details zum Kaufangebot der CA Immo erarbeitet. Auch er betonte die Vertraulichkeit beim Vorgehen. "Bei mir anzurufen, um irgendwelche CA-Immo-Interna zu erfahren, ist nicht erfolgreich", sagte er. Einen "Lapsus", der der CA Immo passiert wäre, weil sie im ersten Angebot den maximalen Kaufpreis erwähnt habe, könne er nicht sehen.

Dass es dann zu einer zweiten Runde gekommen sei, habe ihn geärgert. "Nach einem Last Offer macht man ein Last and Final Offer - das ist mir vorher und nachher nie passiert", empörte sich der Zeuge heute noch über das damalige Vorgehen vom Finanzministerium. Lange wurde der Zeuge dann zu den Berechnungen gefragt, wieviel die CA Immo bereit gewesen wäre für die Bundeswohnungen (Buwog u.a.) zu bieten. Die Befragung kreiste darum, wie diese Berechnungen zustande kamen und ob sich aus den diesbezüglichen Unterlagen der CA Immo die ominösen 960 Mio. Euro ablesen lassen oder nicht, weil man für die Finanzierung auch Nebenkosten berücksichtigen müsse.

(APA)

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