Umsatzsteuer

„Termingerecht fast unmöglich“

Die Rechnung sollte ab Juli schon mit dem reduzierten Steuersatz gebracht werden, sonst gilt noch der normale.
Die Rechnung sollte ab Juli schon mit dem reduzierten Steuersatz gebracht werden, sonst gilt noch der normale.imago images/Hans Lucas
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Senkung auf fünf Prozent funktioniert bei Wirten nur, wenn Registrierkassen mitspielen – oder mit korrigierten Rechnungen.

Wien. Knapper geht es nicht: Morgen in einer Woche, nur einen Tag vor dem Inkrafttreten, will der Nationalrat in einer Sondersitzung die Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie und Kultur beschließen, zwei Tage später ist der Bundesrat am Zug. Bei vielen Wirten brennt angesichts der gut gemeinten Neuerung aber schon jetzt der Hut: Denn es gilt, die Registrierkassen rechtzeitig umzustellen.

Sowohl für alle Getränke als auch für Speisen beträgt die Umsatzsteuer ab 1. Juli befristet mit Jahresende nur noch fünf Prozent. Weist eine Rechnung aber auch nach diesem Stichtag noch 20 Prozent Steuer aus, so gilt eine Steuerpflicht in dieser Höhe „kraft Rechnungslegung“. Darauf weist Steuerberater Georg Wilfling im Gespräch mit der „Presse“ hin.

Im Finanzministerium will man zwar von Kassensystemen wissen, die eine Umstellung praktisch auf Knopfdruck ermöglichen. In vielen Fällen dürfte sich die Steuerwohltat aber nicht so leicht realisieren lassen: „Technisch stellt diese Umsetzung eigentlich kein Problem dar, termingerecht ist sie jedoch grundsätzlich fast unmöglich“, sagt Bernd Langmann, technischer Leiter bei Schnepf Computerkassen in Graz. Schnepf versorgt mehr als 5000 Kunden im südlichen Raum mit zehn Kassensystemen.

Das Unternehmen muss jetzt alles daransetzen, die Umstellung genau am Stichtag vorzunehmen, und das in einer Zeit, in der gerade noch die (erste) Änderung des Steuersatzes auf alkoholfreie Getränke (zehn statt 20 Prozent) ausgerollt wurde. Im besten Fall lässt sich ein Software-Update mittels Fernwartung einspielen, im teuersten müssen Techniker zu den Kunden kommen.

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