Höchstgericht

Strafe für Airbnb ohne Gewerbeschein

APA/AFP/TOSHIFUMI KITAMURA
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Der VwGH stellt klar, wann Wohnraumvermietung zum Gastgewerbe wird. Es zählt der Einzelfall, aber Airbnb-Vermieter dürften häufig gewerblich tätig sein.

Wien. Die Strafe betrug am Ende nur 360 Euro, aber ihre Tragweite ist groß. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Sanktion gegen den Vermieter von Ferienwohnungen in Osttirol über Airbnb bestätigt und den Fall dazu genutzt, ausführlich zur Qualität der Vermietung über Internetplattformen Stellung zu beziehen. Die Entscheidung könnte ein Präjudiz für zahlreiche Fälle dieser Art sein.

Der Vermieter lebt in den USA und bot zwei (so die Bezirkshauptmannschaft Lienz) bzw. drei (so das Verwaltungsgericht Tirol) Wohnungen für touristische Zwecke an: Auf Airbnb pries er die Objekte unter der Überschrift „Viel Platz für die Familie auch im Urlaub“ als „ideal für Wanderer, Mountainbiker, Bergsteiger und auch für Motorradfahrer“ an. Die BH Lienz warf ihm vor, entgeltlich, selbstständig und regelmäßig Gäste in Ferienwohnungen zu beherbergen, ohne die nötige Gewerbeberechtigung zu besitzen.

1000 Euro Strafe sollte der Mann zahlen. Das Verwaltungsgericht teilte die Einschätzung der Behörde, reduzierte die Strafe jedoch auf 360 Euro. Und ließ eine Revision an den VwGH zu, weil Rechtsprechung zur Einordnung von Vermietungen im Web fehle.

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