Buwog-Prozess

Grasser-Prozess: Ernst Plech wieder verhandlungsfähig

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GRASSER PROZESS: WESS / GRASSERAPA/HELMUT FOHRINGER
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Zeuge Wolfhard Fromwald gab zu Protokoll, dass die CA Immo keine zweite Runde im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen angestrebt habe.

Der am Montag im Grasser-Prozess befragte Zeuge, Ex-CA-Immo-Vorstand Wolfhard Fromwald, hat ausgesagt, dass die CA Immo keine zweite Runde im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen angestrebt habe. Dass im ersten von der CA Immo abgegebenen Angebot das Zinsänderungsrisiko beziffert wurde, sei kein Signal gewesen, dass man eine zweite Runde wolle.

"Wir haben nichts signalisiert", sagte Fromwald im Zeugenstand im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Höchstens, dass man rasch entscheiden solle.

Kein Höchstpreis für Bundeswohnungen

Demgegenüber sagten die Verteidiger des Hauptangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, dass der Hinweis auf die Kosten des Zinsänderungsrisikos ein Hinweis darauf gewesen sei, dass man bei einer kürzeren Frist höher bieten könne. Da das Finanzministerium kein Geld habe liegen lassen wollen, habe es daher noch eine schnelle zweite Runde gemacht, wurde das Vorgehen, dass es nach dem "Last Offer" noch ein "Last and Final Offer" gegeben habe, gedeutet.

Viel Zeit nahm die Befragung des Zeugen zu dem Thema ein, wie der von der CA Immo damals für die Bundeswohnungen angebotene Kaufpreis ermittelt worden war. Es habe keinen Höchstpreis gegeben, welchen die die Transaktion finanzierende Bank Austria vorgegeben habe, erläuterte der ehemalige CA-Immo-Finanzvorstand Fromwald. Vielmehr habe man die einzelnen Wohnbaugesellschaften bewertet und dann mit den Transaktionskosten zusammengerechnet.

„Das wurde irgendwo erzählt: Ihr liegts vorne“ 

Fromwald sagte am Montag auch aus, dass die CA Immo nach der ersten Runde gewusst habe, dass sie unter den Bietern vorne liege. Woher er diese Information gehabt habe, das könne er heute nicht mehr sagen. "Das wurde irgendwo erzählt: Ihr liegts vorne", sagte er. Die zweite Runde sei ihm gegenüber dann damit begründet worden, dass in den Angeboten manches nicht vergleichbar sei. Der Preis, den die CA Immo dann geboten habe, sei damals nicht bekannt gewesen, widersprach er Angaben von Angeklagten, dass die in der zweiten Runde von der CA Immo gebotenen 960 Millionen Euro in halb Wien bekannt gewesen wären.

Die CA Immo habe sich in dem Privatisierungsverfahren der Bundeswohnungen (Buwog u. a.) nicht beraten lassen, es sei auch niemand an sie herangetreten um sie zu beraten, sagte er. Wie die Entscheidungsfindung im Finanzministerium passierte, sei kein Thema für ihn gewesen, so der ehemalige CA-Immo-Finanzvorstand: "Wir haben die Unterlagen abgegeben, wer dort die Entscheidung trifft, war für uns irrelevant." Minister Grasser habe er schon wahrgenommen, aber "nicht persönlich", sagte Fromwald.

CA Immo verlor knapp gegen „Österreich-Konsortium“ 

Die CA Immo war mit ihrem Angebot für die Bundeswohnungen in der ersten Runde im Juni 2004 klar vor dem Österreich-Konsortium mit Immofinanz und RLB OÖ gelegen. In einer vom Finanzministerium einberufenen zweiten Runde lag dann das Konsortium knapp vorne.

Der Zeuge Fromwald, 2012 aus der CA Immo ausgeschieden, brachte zu seiner heutigen Vernehmung einen Ordner mit Unterlagen mit, die Richterin Marion Hohenecker gleich an sich nahm und für alle Verfahrensbeteiligten kopierte. Darin waren Protokolle von Sitzungen der CA Immo. Für Fragen dazu muss Fromwald Ende Juli noch einmal in den Zeugenstand.

Plech wieder verhandlungsfähig

Zudem wurde bekannt, dass ein Gutachten nun den Mitangeklagten Ernst Plech (75) wieder als verhandlungsfähig eingestuft. Einen entsprechenden Bericht des "Standard" bestätigte eine Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts am Montag. Plech war von einem Wiener Internisten und Kardiologen untersucht worden, hieß es in dem Zeitungsbericht. Dessen Gutachten habe ergeben, dass Plech wieder verhandlungsfähig sei. Plech habe 14 Tage Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

In dem seit Dezember 2017 im Wiener Straflandesgericht laufenden Prozess war Plech nur zu Beginn anwesend. Im Mai 2018 wurde er von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen als vernehmungs- und verhandlungsunfähig eingestuft. Seitdem ist der Angeklagte nicht mehr bei der Verhandlung dabei.

Der FPÖ-nahe Immobilienmakler Plech war von Grasser im Jahr 2000 zum Aufsichtsratspräsidenten der damals staatlichen Buwog ernannt worden. Im Prozess wird Plech von der Anklage vorgeworfen, er habe die Privatisierung der Bundeswohnungen beeinflusst und an der Millionenprovision des siegreichen Bieters Immofinanz für Peter Hochegger und Walter Meischberger mitkassiert. Plech weist alle Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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