U-Ausschuss

ÖVP vs. Krisper: Was man als Abgeordnete (nicht) darf

Neos-Mandatarin Stephanie Krisper ist der ÖVP ein Dorn im Auge.
Neos-Mandatarin Stephanie Krisper ist der ÖVP ein Dorn im Auge.APA/ROLAND SCHLAGER
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Die ÖVP greift die ihr kritisch gesinnte Neos-Mandatarin Stephanie Krisper an. Aber was ist an den rechtlichen Vorwürfen dran?

Die ÖVP will, dass die Staatsanwaltschaft Schritte gegen die Neos-Fraktionsführerin im Ibiza-U-Ausschuss, Stephanie Krisper, setzt. Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger sieht darin den Versuch der Kanzlerpartei, eine kritische Abgeordnete mundtot machen. Aber inwiefern könnten die Vorwürfe der ÖVP strafrechtlich relevant sein? Dürfte man eine Abgeordnete überhaupt wegen ihres Verhaltens in einem U-Ausschuss vor den Richter stellen? Und wie sehen die Grünen die Angriffe der ÖVP auf Krisper?

1 Ist es strafbar, schlecht über die Justiz zu sprechen?

ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger wirft Krisper in einer Aussendung „die ständige Kritik an Institutionen des österreichischen Rechtsstaates“ vor. So habe sie der Oberstaatsanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt parteipolitische Befangenheit unterstellt.

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