Luftverkehr

Körberlgeld durch „Geisterflüge“

Drei Monate lang stand der internationale Luftverkehr praktisch komplett still. Nun beginnen die Fluglinien nach und nach wieder ihren Betrieb – doch nicht immer mit sauberen Mitteln.
Drei Monate lang stand der internationale Luftverkehr praktisch komplett still. Nun beginnen die Fluglinien nach und nach wieder ihren Betrieb – doch nicht immer mit sauberen Mitteln.(c) REUTERS (STEPHANE MAHE)
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Verbraucherschützer warnen: Zahlreiche Fluglinien versuchen ihre Liquiditätsprobleme dadurch zu lösen, indem sie Flüge verkaufen, die sie nie durchzuführen gedenken.

Brüssel. Seit knapp zwei Wochen läuft der Luftverkehr wieder an, und schon zeigt sich nach Einschätzung von Verbraucherschützern eine bedenkliche neue Geschäftspraxis mehrerer Fluggesellschaften: Um ihre nach drei Monaten Lockdown ausgedünnte Liquidität aufzupolstern, verkaufen sie Flüge, die sie nie durchzuführen gedenken. Oft stornieren sie Buchungen binnen Minuten nach Bezahlung. Will oder muss der Verbraucher dennoch zum gewählten Zeitpunkt fliegen, bleiben ihm plötzlich nur exorbitant teure Flüge zur Auswahl. Verlangt er hingegen die ihm zustehende Rückerstattung des Preises, landet er so lange in Telefonwarteschleifen, bis er entnervt aufgibt. Und auch die kostenlose Umbuchung auf einen vergleichbaren Flug verweigern die Airlines. Stattdessen bieten sie bestenfalls Gutscheine an – doch zumeist für Flüge in ferner Zukunft und nicht in der nun stark nachgefragten Ferienzeit.

Cashflow auf Kundenkosten

„Geisterflüge“ nennen Verbraucherschutzverbände dieses neue Phänomen. Es betreffe mehrere europäische Staaten, erklärt der Sprecher des Europäischen Verbraucherdachverbandes Beuc auf Anfrage der „Presse“. „Seit dem Ende des Reiseverbotes verkaufen Fluggesellschaften wieder Tickets, die sie sofort nach der Buchung stornieren, was es ihnen erlaubt, Cashflow zu generieren.“ Die inkriminierten Fluglinien würden dabei ihre Kunden bewusst nicht über ihre Rechte auf volle Preiserstattung oder kostenlose Umbuchung informieren. „Also müssen die Konsumenten mit zusätzlichen Kosten umbuchen, und die Airlines argumentieren, dass die Stornierungen durch Covid-19 verursacht sind. Doch die Reiseverbote sind jetzt vorüber, weshalb dieses Argument nicht mehr gültig ist.“

Die belgische Konsumentenschutzorganisation Test Achats hat ein Beschwerdeformular für geprellte Käufer von „Geisterflügen“ eingerichtet. „Diese Praxis hat sich mit der Öffnung der Grenzen Mitte Juni beschleunigt“, sagte Jean-Philippe Ducart, der Sprecher von Test Achats, gegenüber der „Presse“. In Belgien würden vor allem TUIfly, Brussels Airlines und Ryanair Geisterflüge verkaufen.

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