Nationale Regierungen lehnen Änderung der EU-Verträge ab

Kanzler Sebastian Kurz besteht seit Jahren auf einer Vertragsänderung.
Kanzler Sebastian Kurz besteht seit Jahren auf einer Vertragsänderung. APA/BKA/DRAGAN TATIC
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Bundeskanzler Kurz hatte bis zuletzt darauf gepocht, die Verträge zu öffnen.

Brüssel. Eine wesentliche Entscheidung über die geplante Konferenz über die Zukunft der EU ist nun getroffen: Eine Vertragsänderung und damit einhergehende Volksabstimmungen wird es nicht geben. Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten beschlossen diese Woche ihren Standpunkt für die Konferenz, die im Herbst beginnen dürfte und 2022 in einem Abschlussbericht an die Staats- und Regierungschefs münden soll. Darin hielten die 27 fest, dass der gegenwärtige Rahmen der EU „das Potenzial bereithält, Herausforderungen wirksam anzusprechen“. Die Konferenz falle insofern nicht unter Artikel 48 des EU-Vertrags, der das Vorgehen bei Vertragsänderungen bestimmt. „Es ist uns gelungen sicherzustellen, dass Vertragsänderungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden, indem dargestellt wird, dass der jetzige Rechtsrahmen bereits ausreichend Möglichkeiten für Veränderungen enthält“, hieß es auf Anfrage der „Presse“ aus dem Bundeskanzleramt. Kanzler Sebastian Kurz besteht seit Jahren auf einer Vertragsänderung. „Das schränkt den Handlungsspielraum der Konferenz natürlich ein. Schade, es hätte ambitionierter sein können“, erklärte Sophia Russack vom Centre for European Policy Studies. Sie verwies darauf, dass man ohne Vertragsänderung einiges machen könne, beispielsweise die Senkung der Zahl der EU-Kommissare. (GO)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.06.2020)

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