AUA-Rettung

Mindestpreis für Tickets „sicher nicht EU-rechtskonform“

(c) dpa/dpaweb (A3471 Boris Roessler)
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Experte ortet in Regierungsplänen einen Widerspruch zur garantierten „Preisfreiheit“ für Fluglinien.

Wien. Konzernmutter Lufthansa steht dem von der (österreichischen) Regierung geschnürten Rettungspaket für die AUA nicht mehr im Weg. Ihre Aktionäre haben vorige Woche dem Einstieg des (deutschen) Staates in die Lufthansa zugestimmt. Hingegen droht ein bisher unbedachtes Hindernis im EU-Recht den türkis-grünen Plänen entgegenzustehen. Der geplante Mindestpreis, der Lockangebote durch Billigsttickets verhindern soll – kolportiert wurden 40 Euro –, dürfte einer speziell auf die Luftfahrt zugeschnittenen Verordnung widersprechen.

Wie „Die Presse“ berichtete, sind Preisregulierungen in Hinblick auf das EU-Wettbewerbsrecht immer problematisch. Dazu kommt aber, dass die Verordnung 1008/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft den Grundsatz der „Preisfreiheit“ verankert. Die Verordnung ist der zentrale Rechtsakt für den freien Wettbewerb im Flugverkehr.

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