Immissionen

Es stinkt nach Schwein – darf das sein?

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Der Oberste Gerichtshof betont, dass es bei unangenehmen Gerüchen nicht auf das Empfinden sensibler, sondern durchschnittlicher Menschen ankommt.

Wien. Dass Gerichtsurteile von Betroffenen als Schweinerei betrachtet werden, soll vorkommen. Manchmal kommt aber die Schweinerei vor dem Urteil. So in einem Fall, in dem sich Nachbarn über den Geruch des Borstenviehs von nebenan beschweren.

Seit sie Anfang der 1980er-Jahre in ihr Wohnhaus eingezogen sind, seien die Schweinegerüche von nebenan immer schlimmer geworden, meinten die beiden Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft. Vor allem in heißen Sommern wie im Jahr 2015 hätten die tierischen Düfte ein „absolut untragbares Ausmaß“ erreicht.

Die Gegenseite betonte, dass der Betrieb seit 1966 bestehe. Bereits seit 1977 halte man keine Rinder mehr, sondern 13–20 Zuchtsäue und etwa 160 Sauen in Mast. Schließlich befinde man sich auch in einem Ortsteil, der einen dörflichen Charakter aufweise.

Bereits einmal hatten die Nachbarn gestritten, 2007 war es zu einem Vergleich gekommen, laut dem das Vieh in einem bestimmten Bereich nicht mehr eingestellt werden soll. Nun aber forderten die Anrainer, dass die Schweinerei von nebenan unterlassen werde, soweit die Gerüche das ortsübliche Maß übersteigen oder gesundheitsschädlich sind.

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